Zum Hauptinhalt springen
Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentZollaussetzung

Warennummer 6913.90.10 – Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton, die unter Position 6913 in Unterposition 6913.90 fallen. Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden gehören in die Warennummer 6913.90.93, während andere Ziergegenstände unter der Warennummer 6913.90.98 stehen. Darunter richten sich die Zolltarifnummern danach, ob die Ware handgearbeitet ist (Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0) oder nicht (Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0).

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Tonziergegenstand zu Position 6913?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6913.90.10?

Die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0 erfasst handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton. Die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 erfasst die übrigen Waren aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionStatuetten und andere keramische Ziergegenstände
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem TonDiese Seite
Zolltarifnummerhandgearbeitet
3,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6913.90.10

KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 6913.90.10?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 6913.90.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6913.90.10

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6913.90.10aus gewöhnlichem Ton: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6912.00.21 und 6912.00.81.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
1462/200602.10.2006Ein Schaf aus Ton mit aufgeklebtem Gewirke, das das Fell darstellt, wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
305/200112.02.2001Ein viereckiger, glasierter Blumentopf aus gewöhnlichem Ton wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht.6913.90.10
2080/9116.07.19911. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen …6913

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6913.90.10

Gehören Waren der Positionen 6901 bis 6903 unter die Warennummer 6913.90.10?

Nein, Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zu den Positionen 6904 bis 6914 und damit nicht zur Warennummer 6913.90.10. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton unter der Warennummer 6913.90.10?

Handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0. Die übrigen Waren aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind, gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →