01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 6913.90.10?
Die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0 erfasst handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton. Die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0 erfasst die übrigen Waren aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 6913.90.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 6913.90.10?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 6913.90.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 6913.90.10
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 6913.90.10 | aus gewöhnlichem Ton: Siehe die Erläuterungen zu Unterpositionen 6912.00.21 und 6912.00.81. |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1462/200602.10.2006 | Ein Schaf aus Ton mit aufgeklebtem Gewirke, das das Fell darstellt, wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht. | 6913.90.10 |
| 305/200112.02.2001 | Ein viereckiger, glasierter Blumentopf aus gewöhnlichem Ton wurde in die Warennummer 6913.90.10 eingereiht. | 6913.90.10 |
| 2080/9116.07.1991 | 1. Spardose aus keramischen Stoffen in Form eines Schweins, etwa 15 cm lang und 9 cm hoch, mit einem Blumenmotiv verziert, einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen und einer mit einem Pfropfen aus Weichkautschuk verschlossenen … | 6913 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 6913.90.10
Gehören Waren der Positionen 6901 bis 6903 unter die Warennummer 6913.90.10?
Nein, Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht zu den Positionen 6904 bis 6914 und damit nicht zur Warennummer 6913.90.10. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.
Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton unter der Warennummer 6913.90.10?
Handgearbeitete Ziergegenstände aus gewöhnlichem Ton gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.10.0. Die übrigen Waren aus gewöhnlichem Ton, die nicht handgearbeitet sind, gehören in die Zolltarifnummer 6913.90.10.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
