01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8501.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8501.10.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8501.10.99.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8501.10.99.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0?
- ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
- ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
- ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
- ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
- ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
- ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
- ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
- ×Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger8501.10.10
- ×Allstrom-(Universal-)motoren8501.10.91
- ×Wechselstrommotoren8501.10.93
- ×andere, also nicht: für bestimmte Luftfahrzeuge8501.10.99.20.0, 8501.10.99.30.0, 8501.10.99.40.0, 8501.10.99.50.0 und 9 weitere
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.10.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8501.10.99.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeugediese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.20.0 | Schneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.30.0 | Linearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.40.0 | Drehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.50.0 | Elektrischer (Gleichstrom-)Motor zum Antrieb einer Höhenverstellung mit -einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W, -einem … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.56.0 | Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.58.0 | Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6500 U/min (ohne Last), - mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V), - mit einer … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.60.0 | Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von 3 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.10.99.64.0 | Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil: -mit … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.65.0 | elektrischer Aktuator von Turboladern mit - einem Gleichstrommotor, - einem integrierten Getriebe, - einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.70.0 | Gleichstromschrittmotor mit - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.75.0 | Permanenterregter Gleichstrommotor - mit einer Mehrphasenwicklung, - mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.79.0 | Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.10.99.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.10.99 eingereiht
114 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI41967/26-1Deutschland | "elektrische Aktuatoren" Kombinierte Maschinen, im Wesentlichen bestehend aus - einem bürstenbehafteten, elektrischen … | 25.10.2029 |
| DEBTI32937/26-1Deutschland | "Elektromechanische Verriegelungs-Antriebseinheit" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem … | 25.10.2029 |
| DEBTI37616/26-1Deutschland | "Getriebemotor mit Hubspindel" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem rotierenden … | 15.10.2029 |
| DEBTI20041/26-1Deutschland | "Elektrischer Beiklappantrieb" in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem … | 08.07.2029 |
| DEBTI49151/25-1Deutschland | „einfachwirkende Gleichstrom-Magnetventile" - Gleichstrom-Linearmotoren, in unterschiedlichen Ausführungen, für eine … | 08.03.2029 |
| DEBTI438/26-1Deutschland | Schwenkwerk für Spielzeugfahrzeug" - in Form einer kombinierten Maschine bestehend aus: - - einem Gleichstrommotor … | 01.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8501.10.10 | 13 | "Wendemotor" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Einphasen-Synchron-Wechselstrommotor (kennzeichnende Haupttätigkeit), mit einer Ausgangsleistung von maximal 4 W, mit einer … |
| 8501.10.93 | 6 | Motorgetriebe – eine zusammengesetzte Antriebsmaschine, bestehend aus einem Elektromotor für Wechselstrom und einem mechanischen Getriebe, die direkt über ihre Gehäuse miteinander verbunden sind. Je … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0
Anmerkungen (1)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8501.10.99
- 01.01.19728501.10.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gleichstrommotoren“
- 01.01.19728501.10.99.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für bestimmte Luftfahrzeuge“
- 01.01.19888501.10.99.10.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.10.99 (13 Unterteilungen)
- 01.01.19888501.10.99.56.0neu eingeführt · „Hybrid-Schrittmotoren mit einem Schrittwinkel von 0,9 Grad, 400 Schritten pro Umdrehung, 2-Phasen-Drehfolge mit bipolarer Wicklung …“ · aus 8501.10.99
- 01.01.19888501.10.99.58.0neu eingeführt · „bipolare Gleichstrom-Schrittmotoren mit einteiligem Stator, einer Leistung von 37,5 W oder weniger, einem Schrittwinkel von 180 Grad, 2 …“ · aus 8501.10.99
- 01.01.19898501.10.99.10.0wieder anmeldefähig · aus 8501.10.99
- 01.01.19898501.10.99.56.0Wortlaut geändert · „Hybrid-Schrittmotor mit einem Schrittwinkel von 0,9 Grad, 400 Schritten pro Umdrehung, 2-Phasen-Drehfolge mit bipolarer Wicklung, bestehend …“ · vorher „Hybrid-Schrittmotoren mit einem Schrittwinkel von 0,9 Grad, 400 Schritten pro Umdrehung, 2-Phasen-Drehfolge mit bipolarer Wicklung, bestehend aus einem Rotor und einem Ständerpaket, das in einem zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 47 mm oder weniger und einer Dicke von 14 mm oder weniger eingeschlossen ist, mit durchgehender Welle, Drähten und Anschlußstücken“
- 01.01.19898501.10.99.58.0Wortlaut geändert · „bipolarer Gleichstrom-Schrittmotor mit einteiligem Stator, einer Leistung von 37,5 W oder weniger, einem Schrittwinkel von 180 Grad, 2 …“ · vorher „bipolare Gleichstrom-Schrittmotoren mit einteiligem Stator, einer Leistung von 37,5 W oder weniger, einem Schrittwinkel von 180 Grad, 2 Schritten pro Umdrehung, 2-Phasen-Drehfolge mit unipolarer Wicklung, einem Drehmoment von 0,1x10⁻6 Newtonmeter/Nm bis 0,1x10⁻4 Nm und einer Versorgungsspannung von 3 V oder weniger“
- 01.07.19898501.10.99.64.0neu eingeführt · „Hybrid-Schrittmotor mit einem Schrittwinkel von 1,8 Grad, 200 Schritten pro Umdrehung, 4-Phasen-Drehfolge mit unipolarer Wicklung …“
- 01.01.19908501.10.99.64.0Wortlaut geändert · „Hybrid-Schrittmotor mit einem Schrittwinkel von 1,8 Grad, 200 Schritten pro Umdrehung, 4-Phasen-Drehfolge mit unipolarer Wicklung …“ · vorher „Hybrid-Schrittmotor mit einem Schrittwinkel von 1,8 Grad, 200 Schritten pro Umdrehung, 4-Phasen-Drehfolge mit unipolarer Wicklung, bestehend aus einem Rotor, einem Ständerpaket, das zwischen zwei Viereckflanschen mit den Seitenlängen von nicht mehr als 42 mm eingeschlossen ist, mit durchgehender Welle, mit Drähten und Anschlußstücken“
- 01.01.19908501.10.99.64.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19908501.10.99.90.0neu eingeführt · aus 8501.10.99
- 01.01.19918501.10.99.65.0neu eingeführt · „bürstenloser Gleichstommotor mit einem Drehmoment von nicht mehr als 0,030 Newtonmeter, mit einem Befestigungsflansch mit einem Durchmesser …“
- 01.07.19928501.10.99.70.0neu eingeführt · „bürstenloser Gleichstrommotor mit einem typischen Drehmoment von nicht mehr als 0,001 Nm, mit einem Befestigungsflansch mit einem …“
- 01.01.19938501.10.99.56.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.19938501.10.99.58.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.19938501.10.99.64.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.19938501.10.99.65.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.19938501.10.99.70.0Wortlaut geändert · „bürstenloser Gleichstrommotor mit einem typischen Drehmoment von nicht mehr als 0,001 Nm, mit einem Befestigungsflansch mit einem …“ · vorher „bürstenloser Gleichstrommotor mit einem typischen Drehmoment von nicht mehr als 0,001 Nm, mit einem Befestigungsflansch mit einem Durchmesser von 57 mm (+/- 1 mm), einem Befestigungsflansch mit einem Durchmesser von 43,5 mm (+/- 1 mm) und einer Spindel mit einem Durchmesser von 25 mm (+/- 1 mm), mit Innenrotor mit 3-Phasen-Wicklung, mit einer Nenndrehzahl von 3575 (+/- 0,1 %) Umdrehungen pro Minute und einer Versogungsspannung von 12 V (+/- 10%)“
- 01.01.19938501.10.99.75.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrommotor mit einem typischen Drehmoment von nicht mehr als 0,002 Newtonmeter, mit einem Befestigungsflansch mit einem …“ · aus 8501.10.99 (11 Unterteilungen)
- 01.01.19948501.10.99.56.0neu eingeführt · „bürstenloser Gleichstrommotor mit einer Betriebsdrehmomentkonstanten von nicht weniger als 0,0123 und nicht mehr als 0,0136 Nm/A, mit einem …“
- 01.07.19948501.10.99.58.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor mit Bürsten, mit einem Durchmesser von 7,1 mm (+/- 0,2 mm), einer Spindel mit einem Durchmesser von 1 mm (+/- 0,02 mm) …“
- 01.01.19958501.10.99.56.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.19958501.10.99.58.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor mit Bürsten, mit einem Durchmesser von 6 mm (+/0,2 mm) oder 7,1 mm (+/- 0,2 mm), einer Spindel mit einem Durchmesser von 1 …“ · vorher „Gleichstrommotor mit Bürsten, mit einem Durchmesser von 7,1 mm (+/- 0,2 mm), einer Spindel mit einem Durchmesser von 1 mm (+/- 0,02 mm), mit einer Drehzahl von 6000 (+/- 24 %) Umdrehungen pro Minute und einer Versorgungspannung von 1,25 V (+/- 36 %)“
- 01.07.19958501.10.99.75.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.07.19968501.10.99.58.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.07.19968501.10.99.70.0aufgehoben · aufgeteilt in 8501.10.99
- 01.01.20048501.10.99.79.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -20 °C …“
- 18.03.20058501.10.99.79.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 18.03.20058501.10.99.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20118501.10.99.79.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke, für einen spezifischen Temperaturbereich von …“ · vorher „Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -20 °C bis +70 °C“
- 01.07.20138501.10.99.60.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von 3 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr …“
- 01.07.20148501.10.99.70.0neu eingeführt · „Gleichstromschrittmotor mit - einem Schrittwinkel von 7,5 Grad (± 0,5 °), - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr …“ · aus 8501.10.93
- 01.01.20168501.10.99.75.0neu eingeführt · „permanent erregter Gleichstrommotor mit - einer Mehrphasenwicklung, - einem Außendurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.31.00
- 01.07.20178501.10.99.56.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von nicht mehr als 7000 U/min (ohne Last), - mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V), - mit einer …“ · aus 8501.10.99
- 01.07.20178501.10.99.58.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6500 U/min (ohne Last), - mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V), - mit einer …“ · aus 8501.10.99
- 01.07.20178501.10.99.65.0neu eingeführt · „elektrischer Aktuator von Turboladern mit - einem Gleichstrommotor, - einem integrierten Getriebe, - einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr …“ · aus 8501.10.99
- 01.01.20198501.10.99.56.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.58.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.70.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.79.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.10.99.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20218501.10.99.64.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil -mit …“ · aus 8501.10.99
- 01.07.20218501.10.99.64.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil: -mit …“ · vorher „Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil -mit Schutzart-Standard IP69, -mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6500 U/min in unbelastetem Zustand, -mit einer Nennspannung von 12,0 V (± 0,1), -für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 165 °C, -auch mit einem Anschlussritzel, -auch mit einem Motorsteckkontakt, -auch mit Flansch, -mit einem Durchmesser von nicht mehr als 40 mm (ohne Flansch), -mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 90 mm (von der Basis bis zum Ritzel)“
- 01.01.20228501.10.99.70.0Wortlaut geändert · „Gleichstromschrittmotor mit - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen …“ · vorher „Gleichstromschrittmotor mit - einem Schrittwinkel von 7,5 Grad (± 0,5 °), - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -40 °C bis + 105 °C - auch mit Anschlussritzel - auch ohne Motorsteckkontakt“
- 01.01.20238501.10.99.20.0neu eingeführt · „Schneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.01.20238501.10.99.30.0neu eingeführt · „Linearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.01.20238501.10.99.40.0neu eingeführt · „Drehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.01.20238501.10.99.50.0neu eingeführt · „Elektrischer (Gleichstrom-)Motor zum Antrieb einer Höhenverstellung mit -einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W, -einem …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.01.20238501.10.99.56.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.58.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.64.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.70.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.79.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.10.99.90.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20238501.10.99.75.0Wortlaut geändert · „Permanenterregter Gleichstrommotor - mit einer Mehrphasenwicklung, - mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · vorher „permanent erregter Gleichstrommotor mit - einer Mehrphasenwicklung, - einem Außendurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, - einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12 000 Umdrehungen pro Minute, - einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V“
- 01.07.20238501.10.99.79.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen …“ · vorher „Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -20°C bis +70°C“
- 01.01.20248501.10.99.56.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit …“ · vorher „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl von nicht mehr als 7000 U/min (ohne Last), - mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V), - mit einer Höchstleistung von 13,78 W (bei 3,09 A), - für einen spezifischen Temperaturbereich von 40 °C bis 160 °C, - mit einem Getriebeanschluss, - mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gleichstrommotoren für bestimmte Luftfahrzeuge unter 8501.10.99?
Gleichstrommotoren für bestimmte Luftfahrzeuge mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 8501.10.99.10.0. Andere Gleichstrommotoren unter 8501.10.99 fallen in die übrigen Zolltarifnummern dieser Warennummer.
Wurde die Nummer 8501.10.99.10.0 seit 2025 geändert?
Ja, am 7. Januar 2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8501.10.99 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile