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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8708.95.99 – Andere Airbag-Teile für Kraftfahrzeuge

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer gehört zu Position 8708 (Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705) und dort zur Unterposition 8708.95 für aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags) und Teile davon, als „andere“. Teile für die industrielle Montage bestimmter Fahrzeuge gehören in die Warennummer 8708.95.10, aus Stahl gesenkgeschmiedete Teile in die Zolltarifnummer 8708.95.91.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Bauart der Luftsäcke und Gasgeneratoren sowie bei Gasgeneratoren nach der Einzelsendung.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.95.99?

Die Zolltarifnummer 8708.95.99.30.0 erfasst genähte, gefaltete Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung. Die Zolltarifnummer 8708.95.99.40.0 erfasst genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe, die in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert und mit speziellen Fixierungsnähten versehen sind. Die Zolltarifnummer 8708.95.99.50.0 erfasst Airbag-Gasgeneratoren, die Pyrotechnik oder Kaltgas als Treibstoff für Sicherheitsairbags in Fahrzeugen enthalten, in Einzelsendungen mit der im Wortlaut genannten Stückzahl; sie ist neu seit 01.07.2026. Die Zolltarifnummer 8708.95.99.90.0 erfasst die übrigen Waren dieser Warennummer, die unter die drei Zolltarifnummern davor nicht fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
andere Teile und anderes Zubehör
Unterpositionaufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummeraufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, - mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung, - für Kaltgastechnologie geeignet
3,5 % · 51 vZTA
ZolltarifnummerAufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung
3,5 % · 51 vZTA
ZolltarifnummerAirbag-Gasgenerator, der Pyrotechnik oder auch Kaltgas als Treibstoff für Sicherheitsairbags in Fahrzeugen enthält, in Einzelsendungen mit 1 000 Stück oder mehr
3,5 % · 51 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,5 % · 51 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.95.99

PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (angemeldete besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.95.99

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
604/201120.06.2011Ein Airbag-Gasgenerator aus Stahl, etwa 30 cm lang und etwa 3 cm im Durchmesser, mit Zündvorrichtung und pyrotechnischem Treibmittel, wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht.8708.95.99
604/201120.06.2011Ein Airbag-Gasgenerator aus Stahl, etwa 21 cm lang und etwa 5 cm im Durchmesser, mit Zündvorrichtung, pyrotechnischem Treibmittel und Expansionskammer, wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht.8708.95.99

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8708.95.99

Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20268708.95.99.50.0neu eingeführt · Airbag-Gasgenerator, der Pyrotechnik oder auch Kaltgas als Treibstoff für Sicherheitsairbags in Fahrzeugen enthält, in Einzelsendungen mit 1 000 Stück oder mehr

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.95.99

Gehören Schienenfahrzeuge zur Warennummer 8708.95.99?

Nein, nach Kapitel 87, Anmerkung 1 gehören Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren, nicht zu Kapitel 87. Die Warennummer 8708.95.99 gehört zu Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705.

Welche Zolltarifnummer gilt für Airbag-Luftsäcke aus Polyamidgewebe unter der Warennummer 8708.95.99?

Genähte, gefaltete Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung gehören in die Zolltarifnummer 8708.95.99.30.0. In dreidimensionale Paketform gefaltete, thermisch fixierte Luftsäcke mit speziellen Fixierungsnähten gehören in die Zolltarifnummer 8708.95.99.40.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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