01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8708.95?
Die Warennummer 8708.95.10 gilt für Luftsäcke, die für die industrielle Montage bestimmt sind, etwa von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10 oder Kraftfahrzeugen der Position 8703. Die Zolltarifnummer 8708.95.91.00.0 erfasst Teile aus Stahl, gesenkgeschmiedet, innerhalb von „andere“. Die Warennummer 8708.95.99 erfasst alles, was die Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8708.95.10für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von …
- 8708.95.10.20.08708.95.10.30.08708.95.10.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8708.95
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8708.95?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 8708.95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8708.95
Anmerkungen (6)
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 604/201120.06.2011 | Ein zylindrischer Stahlbehälter von etwa 30 cm Länge und etwa 3 cm Durchmesser (Airbag-Gasgenerator) wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht. | 8708.95.99 |
| 604/201120.06.2011 | Ein zylindrischer Stahlbehälter von etwa 21 cm Länge und etwa 5 cm Durchmesser (Airbag-Gasgenerator) wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht. | 8708.95.99 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8708.95
Welche Warennummer gilt für Airbags zur industriellen Montage unter HS-Code 8708.95?
Für Airbags, die für die industrielle Montage bestimmt sind, gilt die Warennummer 8708.95.10. Sie betrifft zum Beispiel Einachsschlepper der Unterposition 8701.10 oder Kraftfahrzeuge der Position 8703.
Gehören Schienenfahrzeuge unter HS-Code 8708.95?
Nein, zu Kapitel 87 gehören keine Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren. Unter HS-Code 8708.95 fallen Airbags und Teile davon für Kraftfahrzeuge.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
