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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8708.95.10 – Airbags für die industrielle Montage

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags) und Teile davon der Unterposition 8708.95 gehören hierher, wenn sie für die industrielle Montage von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger oder von Kraftfahrzeugen der Position 8705 bestimmt sind. Die Nachbarn sind die Zolltarifnummer 8708.95.91.00.0 für Teile aus Stahl, gesenkgeschmiedet, und die Warennummer 8708.95.99 für andere Teile. Welche Zolltarifnummer darunter gilt, richtet sich nach der Ausführung der Luftsäcke.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.95.10?

Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe, genäht und gefaltet, mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung, gehören in die Zolltarifnummer 8708.95.10.20.0. Luftsäcke, die genäht, in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert und mit speziellen Fixierungsnähten versehen sind, gehören in die Zolltarifnummer 8708.95.10.30.0. Luftsäcke, die nicht unter die beiden vorstehenden Zolltarifnummern fallen, gehören in die Zolltarifnummer 8708.95.10.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
andere Teile und anderes Zubehör
Unterpositionaufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit …Diese Seite
ZolltarifnummerAufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe - genäht, - gefaltet, - mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung, - für Kaltgastechnologie geeignet
ZolltarifnummerAufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung
Zolltarifnummerandere

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.95.10

KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurEinfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8708.95.10?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 8708.95.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.95.10

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
604/201120.06.2011Ein zylindrischer Airbag-Gasgenerator aus Stahl, etwa 30 cm lang und etwa 3 cm im Durchmesser, wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht.8708.95.99
604/201120.06.2011Ein zylindrischer Airbag-Gasgenerator aus Stahl, etwa 21 cm lang und etwa 5 cm im Durchmesser, wurde in die Warennummer 8708.95.99 eingereiht.8708.95.99

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.95.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Luftsäcke unter der Warennummer 8708.95.10?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ausführung der Luftsäcke. Aus hochfestem Polyamidgewebe, genäht und gefaltet, mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung, gehören sie in die Zolltarifnummer 8708.95.10.20.0. In dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert und mit speziellen Fixierungsnähten gehören sie in die Zolltarifnummer 8708.95.10.30.0, alle übrigen in 8708.95.10.90.0.

Gilt unter der Warennummer 8708.95.10 bei der Einfuhr eine Präferenz für Waren aus dem Mercosur?

Ja, bei der Einfuhr gilt für diese Warennummer eine Präferenz in Verbindung mit der Endverwendung für den Mercosur. Die Präferenz hängt damit an der Endverwendung der Ware.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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