01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0704.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0704.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0704.10.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0704.10.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0?
- ×Rosenkohl/Kohlsprossen0704.20.00.00.0
- ×anderer, also nicht: Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli0704.90
- ×anderer, also nicht: Blumenkohl/Karfiol0704.10.90.00.0
- ×anderer, also nicht: Blumenkohl0704.10.10.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0704.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0704.10.10.10.0 | Blumenkohldiese Seite |
| 0704.10.10.90.0 | anderer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0704.10.10 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2025SOL742Spanien | Koliflower-Röschen, sortiert und geschnitten, gewaschen, hygienisiert, getrocknet und in einer … | 11.06.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0924 | Schweiz | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 13,6 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 15.05.2026 | 11,9 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 10,1 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0704.10.10
- 01.01.19880704.10.10neu eingeführt · „vom 15. April bis 30. November“ · aus 0704.10.00
- 15.04.19930704.10.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0704.10.10
- 15.04.19930704.10.10.10.0neu eingeführt · „vom 15. April bis 31. Juli“ · aus 0704.10.10
- 01.01.19980704.10.10wieder anmeldefähig · aus 0704.10.10
- 01.01.19980704.10.10.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0704.10.10
- 01.01.20000704.10.10aufgehoben · aufgeteilt in 0704.10.00
- 01.01.20220704.10.10neu eingeführt · „Blumenkohl/Karfiol“ · aus 0704.10.00
- 01.01.20220704.10.10.10.0neu eingeführt · „Blumenkohl“ · aus 0704.10.00
- 01.01.20220704.10.10.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 0704.10.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Blumenkohl unter der Warennummer 0704.10.10?
Für Blumenkohl gilt die Zolltarifnummer 0704.10.10.10.0. Andere Ausführungen von Blumenkohl/Karfiol gehören in 0704.10.10.90.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Blumenkohl aus Belarus unter 0704.10.10.10.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er gehört zu den Sonderzöllen dieser Nummer.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Blumenkohl aus Russland unter 0704.10.10.10.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Er gehört zu den Sonderzöllen dieser Nummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
