01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0707.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0707.00.058-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0707.00.05.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0707.00.05.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0?
- ×Cornichons0707.00.90.00.0
- ×andere, also nicht: zur Verarbeitung bestimmt0707.00.05.90.0, 0707.00.05.99.0
- ×kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger0707.00.05.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0707.00.05
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0707.00.05.10.0 | kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger |
| 0707.00.05.20.0 | anderediese Seite |
| 0707.00.05.90.0 | kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger |
| 0707.00.05.99.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0707.00.05 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI1514/24-1Deutschland | Gurken, zur Verarbeitung. Frische, grüne, leicht gekrümmte Gurken mit höckerig-warziger Oberfläche; zur industriellen … | 17.03.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Einfuhrpreissystem: Zoll je nach Einfuhrpreis
Liegt der Einfuhrpreis unter dem Auslösepreis, kommt zum Wertzoll ein fester Betrag je 100 kg hinzu. Je niedriger der Preis, desto höher der Zusatz.
| Einfuhrpreis | Zoll |
|---|---|
| ab 68,30 EUR je 100 kg | 12,8 % |
| 66,90 bis unter 68,30 EUR je 100 kg | 12,8 % + 1,40 EUR je 100 kg |
| 65,60 bis unter 66,90 EUR je 100 kg | 12,8 % + 2,70 EUR je 100 kg |
| 64,20 bis unter 65,60 EUR je 100 kg | 12,8 % + 4,10 EUR je 100 kg |
| 62,80 bis unter 64,20 EUR je 100 kg | 12,8 % + 5,50 EUR je 100 kg |
| unter 62,80 EUR je 100 kg | 12,8 % + 37,80 EUR je 100 kg |
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0059 | alle Drittländer | 2,5 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg | 01.11.2026 – 10.11.2026 |
| 09.0190 | Armenien | 0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg | 01.11.2026 – 10.11.2026 |
| 09.0928 | Schweiz | 0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg | 01.11.2026 – 10.11.2026 |
| 09.1137 | Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung) | 0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg | 01.11.2026 – 10.11.2026 |
| 09.1368 | Israel | 0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg | 01.11.2026 – 10.11.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % (Einfuhrpreissystem) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.11.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.11.2026 | 11,6 % ab Einfuhrpreis 68,30 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0707.00.05
- 01.01.19980707.00.05neu eingeführt · „Gurken“ · aus 0707.00.00
- 01.01.19980707.00.05.99.0neu eingeführt · „weniger als 58,6 ECU“ · aus 7 Vorgängern
- 01.01.19990707.00.05.10.0neu eingeführt · „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“ · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
- 01.01.19990707.00.05.20.0neu eingeführt · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
- 01.01.19990707.00.05.90.0neu eingeführt · „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“ · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
- 01.01.19990707.00.05.99.0Wortlaut geändert · „andere“ · vorher „weniger als 58,6 ECU“
- 01.01.19990707.00.05.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0707.00.05.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gurken zur Verarbeitung über 15 cm unter 0707.00.05?
Gurken zur Verarbeitung, die keine kleinen Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger sind, gehören in 0707.00.05.20.0. Kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger, die zur Verarbeitung bestimmt sind, gehören in 0707.00.05.10.0.
Gilt für Gurken zur Verarbeitung unter 0707.00.05.20.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Für Gurken zur Verarbeitung mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für Gurken zur Verarbeitung unter 0707.00.05.20.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?
Für Gurken zur Verarbeitung mit Ursprung Belarus fällt ein Zusatzzoll an, für Waren anderen Ursprungs nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen