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Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 – Gurken, nicht zur Verarbeitung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gurken, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind und keine kleinen Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger sind. Kleine Gurken dieser Art, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind, gehören in 0707.00.05.90.0, Cornichons in 0707.00.90.00.0.

Typische Waren:Gurken

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
Kombinierte NomenklaturGurken
andere
Zolltarifnummerkleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerCornichons

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0707.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0707.00.058-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0707.00.05.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0707.00.05.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0707 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
✓GurkenDie Ware muss eine Gurke sein, frisch oder gekühlt.
✓andere, also nicht: zur Verarbeitung bestimmtDie Gurke ist nicht zur Verarbeitung bestimmt. Gurken für die Verarbeitung gehören in eine andere Zolltarifnummer.
✓andere, also nicht: kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder wenigerDie Gurke ist keine kleine Gurke mit einer Länge von 15 cm oder weniger.
0707.00.05.99.0Gurken, nicht zur Verarbeitung bestimmt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0707.00.05

ZolltarifnummerWortlaut
0707.00.05.10.0kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger
0707.00.05.20.0andere
0707.00.05.90.0kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger
0707.00.05.99.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0707.00.05 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI1514/24-1DeutschlandGurken, zur Verarbeitung. Frische, grüne, leicht gekrümmte Gurken mit höckerig-warziger Oberfläche; zur industriellen …17.03.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0

€
0707.00.05.99.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
0707.00.05.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
0707.00.05.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Einfuhrpreissystem: Zoll je nach Einfuhrpreis

Liegt der Einfuhrpreis unter dem Auslösepreis, kommt zum Wertzoll ein fester Betrag je 100 kg hinzu. Je niedriger der Preis, desto höher der Zusatz.

EinfuhrpreisZoll
ab 68,30 EUR je 100 kg12,8 %
66,90 bis unter 68,30 EUR je 100 kg12,8 % + 1,40 EUR je 100 kg
65,60 bis unter 66,90 EUR je 100 kg12,8 % + 2,70 EUR je 100 kg
64,20 bis unter 65,60 EUR je 100 kg12,8 % + 4,10 EUR je 100 kg
62,80 bis unter 64,20 EUR je 100 kg12,8 % + 5,50 EUR je 100 kg
unter 62,80 EUR je 100 kg12,8 % + 37,80 EUR je 100 kg

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0059alle Drittländer2,5 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg01.11.2026 – 10.11.2026
09.0190Armenien0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg01.11.2026 – 10.11.2026
09.0928Schweiz0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg01.11.2026 – 10.11.2026
09.1137Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg01.11.2026 – 10.11.2026
09.1368Israel0 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg01.11.2026 – 10.11.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % (Einfuhrpreissystem) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 47 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.11.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.11.202611,6 % ab Einfuhrpreis 68,30 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0707.00.05

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: Drittlandszoll 12,8 % ab einem Einfuhrpreis von 67,50 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem) statt 12,8 % ab einem Einfuhrpreis von 68,30 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem); 3 Zollkontingente statt 5; 0 % Präferenzzoll für 24 Länder statt 47.
  1. 01.01.19980707.00.05neu eingeführt · „Gurken“ · aus 0707.00.00
  2. 01.01.19980707.00.05.99.0neu eingeführt · „weniger als 58,6 ECU“ · aus 7 Vorgängern
  3. 01.01.19990707.00.05.10.0neu eingeführt · „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“ · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
  4. 01.01.19990707.00.05.20.0neu eingeführt · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
  5. 01.01.19990707.00.05.90.0neu eingeführt · „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“ · aus 0707.00.05 (75 Unterteilungen)
  6. 01.01.19990707.00.05.99.0Wortlaut geändert · „andere“ · vorher „weniger als 58,6 ECU“
  7. 01.01.19990707.00.05.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Gurken unter 0707.00.05, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind?

Für Gurken, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0, wenn sie keine kleinen Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger sind. Kleine Gurken dieser Art gehören in 0707.00.05.90.0. Gurken für die Verarbeitung fallen in 0707.00.05.10.0 und 0707.00.05.20.0.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Gurken aus Russland unter 0707.00.05.99.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Der Zusatzzoll gilt bei der Einfuhr.

Welche Zolltarifnummer gilt für eine Gurke unter 0707.00.05, die nicht zur Verarbeitung bestimmt ist?

Gurken dieser Art gehören in 0707.00.05.99.0, wenn sie keine kleinen Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger sind. Cornichons gehören in 0707.00.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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