01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0708.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0708.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0708.20.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0708.20.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0?
- ×Erbsen (Pisum sativum)0708.10.00.00.0
- ×andere Hülsenfrüchte0708.90
- ×Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)0708.20.00.10.0
- ×andere, also nicht: Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen0708.20.00.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0708.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0708.20.00.10.0 | Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata) | Einfuhrkontrolle |
| 0708.20.00.20.0 | Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnendiese Seite | – |
| 0708.20.00.80.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0708.20.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| CZBTI50/122428/2023-580000-04/01Tschechien | Den deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um Gemüse – lange Bohnen (lateinischer Name Vigna unguiculata ssp. … | 30.11.2026 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0929 | Schweiz | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 10,4 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.10.2026 | 9,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,9 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0708.20.00
- 01.01.19720708.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)“
- 01.01.19880708.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0708.20.10, 0708.20.90
- 01.01.20000708.20.00.10.0neu eingeführt · „Bohnen (Phaseolus spp., vulgaris var. Compressus Savi)“ · aus 0708.20.20, 0708.20.90, 0708.20.95 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20000708.20.00.20.0neu eingeführt · „andere Bohnen der Phaseolus-Arten“ · aus 0708.20.20, 0708.20.90, 0708.20.95 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20090708.20.00wieder anmeldefähig · aus 0708.20.00
- 01.01.20090708.20.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
- 01.01.20090708.20.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
- 07.10.20100708.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0708.20.00
- 07.10.20100708.20.00.10.0neu eingeführt · „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“ · aus 0708.20.00
- 07.10.20100708.20.00.20.0neu eingeführt · „grüne Bohnen“ · aus 0708.20.00
- 08.10.20110708.20.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
- 08.10.20110708.20.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
- 01.01.20130708.20.00.10.0neu eingeführt · „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“ · aus 0708.20.00
- 01.10.20140708.20.00.10.0Wortlaut geändert · „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis)“ · vorher „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“
- 01.07.20170708.20.00.10.0Wortlaut geändert · „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)“ · vorher „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis)“
- 01.07.20180708.20.00.80.0neu eingeführt · aus 0708.20.00
- 01.10.20180708.20.00.20.0neu eingeführt · „Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0708.20.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für grüne Bohnen und Wachsbohnen unter 0708.20.00?
Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen gehören in 0708.20.00.20.0. Spargelbohnen gehören in 0708.20.00.10.0, andere Bohnen in 0708.20.00.80.0.
Fällt auf grüne Bohnen aus Russland ein Zusatzzoll an?
Für Waren mit Ursprung Russland oder Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt bei der Einfuhr von grünen Bohnen unter 0708.20.00.20.0 ein Einheitswert?
Bei der Einfuhr gilt für diese Zolltarifnummer ein Einheitswert für alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
