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Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0 – Spargelbohnen, frisch oder gekühlt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Spargelbohnen, also Bohnen der Arten Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis und Vigna unguiculata ssp. unguiculata, die als Hülsenfrüchte frisch oder gekühlt gehandelt werden. Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen gehören in 0708.20.00.20.0, Erbsen in 0708.10.00.00.0.

Typische Waren:Lange Bohnen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionHülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
UnterpositionBohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerSpargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)Diese Seite
ZolltarifnummerGrüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Hülsenfrüchte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0708.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0708.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0708.20.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0708.20.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
✓Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)Die Ware muss eine Bohne der Gattungen Vigna oder Phaseolus sein. Die Gattung erkennen Sie am botanischen Namen der Ware.
✓Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)Die Ware muss eine Spargelbohne sein, also eine Bohne der Art Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis oder Vigna unguiculata ssp. unguiculata.
0708.20.00.10.0Spargelbohnen, frisch oder gekühlt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0708.20.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0708.20.00.10.0Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)diese SeiteEinfuhrkontrolle
0708.20.00.20.0Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen–
0708.20.00.80.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0708.20.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
CZBTI50/122428/2023-580000-04/01TschechienDen deklarierten Angaben zufolge handelt es sich um Gemüse – lange Bohnen (lateinischer Name Vigna unguiculata ssp. …30.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0

€
0708.20.00.10.0Drittlandszoll10,4 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg–––
0708.20.00.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,4 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
0708.20.00.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,4 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0929Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,4 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 1,60 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.10.20269,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · KeniaEinfuhr aus Kenia nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · Sri LankaEinfuhr aus Sri Lanka nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinheitswert · alle LänderFür bestimmte verderbliche Waren kann der Zollwert nach einem von der EU festgesetzten Einheitswert je 100 kg ermittelt werden.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0708.20.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19720708.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)“
  2. 01.01.19880708.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0708.20.10, 0708.20.90
  3. 01.01.20000708.20.00.10.0neu eingeführt · „Bohnen (Phaseolus spp., vulgaris var. Compressus Savi)“ · aus 0708.20.20, 0708.20.90, 0708.20.95 (8 Unterteilungen)
  4. 01.01.20000708.20.00.20.0neu eingeführt · „andere Bohnen der Phaseolus-Arten“ · aus 0708.20.20, 0708.20.90, 0708.20.95 (8 Unterteilungen)
  5. 01.01.20090708.20.00wieder anmeldefähig · aus 0708.20.00
  6. 01.01.20090708.20.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
  7. 01.01.20090708.20.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
  8. 07.10.20100708.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0708.20.00
  9. 07.10.20100708.20.00.10.0neu eingeführt · „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“ · aus 0708.20.00
  10. 07.10.20100708.20.00.20.0neu eingeführt · „grüne Bohnen“ · aus 0708.20.00
  11. 08.10.20110708.20.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
  12. 08.10.20110708.20.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 0708.20.00
  13. 01.01.20130708.20.00.10.0neu eingeführt · „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“ · aus 0708.20.00
  14. 01.10.20140708.20.00.10.0Wortlaut geändert · „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis)“ · vorher „Spargelbohne (Vigna sesquipedalis)“
  15. 01.07.20170708.20.00.10.0Wortlaut geändert · „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)“ · vorher „Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis)“
  16. 01.07.20180708.20.00.80.0neu eingeführt · aus 0708.20.00
  17. 01.10.20180708.20.00.20.0neu eingeführt · „Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Spargelbohnen unter 0708.20.00?

Bohnen der Art Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis oder Vigna unguiculata ssp. unguiculata gehören in 0708.20.00.10.0. Grüne Bohnen, Wachsbohnen und Brechbohnen gehören in 0708.20.00.20.0, Bohnen, die weder Spargelbohnen noch grüne Bohnen, Wachsbohnen oder Brechbohnen sind, in 0708.20.00.80.0.

Fällt auf Spargelbohnen unter 0708.20.00.10.0 ein Zusatzzoll an, wenn sie aus Russland stammen?

Ja, für Spargelbohnen mit Ursprung Russland fällt ein Zusatzzoll an. Für Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei der Einfuhr von Spargelbohnen unter 0708.20.00.10.0 ein Einheitswert?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für 0708.20.00.10.0 der Einheitswert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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