01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0712.336-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0712.33.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0712.33.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0712.33.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0?
- ×Speisezwiebeln0712.20.00.00.0
- ×anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen0712.90
- ×Pilze der Gattung Agaricus0712.31.00.00.0
- ×Judasohrpilze (Auricularia spp.)0712.32
- ×Shiitake (Lentinus edodes)0712.34
- ×andere, also nicht: Zitterpilze (Tremella spp.)0712.39
- ×Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken …0712.33.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0712.33.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0712.33.00.10.0 | Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 0712.33.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0712.33.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0
Anmerkungen (2)
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0712.33.00
- 01.01.20020712.33.00neu eingeführt · „Zitterpilze (Tremella spp.)“ · aus 0712.30.00
- 01.01.20050712.33.00.10.0neu eingeführt · „Pilze, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken für den …“ · aus 0712.33.00
- 01.01.20050712.33.00.90.0neu eingeführt · aus 0712.33.00
- 01.01.20140712.33.00.10.0Wortlaut geändert · „Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als …“ · vorher „Pilze, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Zitterpilze unter der Warennummer 0712.33.00, wenn 0712.33.00.10.0 nicht passt?
Die Zolltarifnummer 0712.33.00.90.0 gilt für getrocknete Zitterpilze, die nicht ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben vorliegen oder nicht einer anderen Behandlung als dem einfachen Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen.
Fällt bei getrockneten Zitterpilzen unter 0712.33.00.90.0 ein Zusatzzoll aus Russland an?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland oder Belarus fällt ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile