01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1206.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1206.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1206.00.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1206.00.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?
- ×zur Aussaat1206.00.10.00.0
- ×andere, also nicht: geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift1206.00.99.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1206.00.91
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1206.00.91.00.0 | geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1206.00.91 eingereiht
13 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26193/24-7Deutschland | Getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus), die keine weitergehende, über die Position 1206 … | 01.09.2028 |
| DEBTI1812/24-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife … | 07.03.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2026-05748Frankreich | Mischung aus essbaren Samen und Flocken, für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten als Dekor oder Einlage … | 09.10.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01520Frankreich | Mischung aus Speisesamen, bestimmt für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekor oder als Beigabe … | 12.05.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01519Frankreich | Mischung aus Speisesamen, bestimmt für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekor oder als Beigabe … | 10.05.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01518Frankreich | Mischung aus verschiedenen Speisesamen, Sonnenblumenkernen, Hirse, Leinsamen und Blaumohn, bestimmt für das … | 28.04.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1206.00.10 | 1 | Schatulle in Form einer bedruckten Kunststoffbox, von oben zu öffnen, bestehend aus: - 1 Buch mit Zitaten zum Thema Glück, 64 Seiten; - 1 Metallhalterung mit dem Aufdruck „Worte der Blumen – Glück“ … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.
Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0
Anmerkungen (1)
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1206.00.91 | geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift Sonnenblumenkerne dieser Unterposition sind normalerweise für die Süßwarenherstellung, als Vogelfutter oder zum unmittelbaren Verzehr bestimmt. Im Allgemeinen beträgt ihre Länge nur die Hälfte der Länge der Schale, die mehr als 2 cm betragen kann. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa 30 bis 35 GHT. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-635/1323.04.2015 | Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1206.00.91
- 01.01.19941206.00.91neu eingeführt · „geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift“ · aus 1206.00.90
- 01.01.19941206.00.91.00.0neu eingeführt · „geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift“ · aus 1206.00.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0
Welcher Zoll gilt für Sonnenblumenkerne 1206.00.91.00.0 aus Belarus oder Russland?
Bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland gilt für diese Zolltarifnummer der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Welche Zolltarifnummer gilt für geschälte Sonnenblumenkerne unter 1206.00.91?
Geschälte Sonnenblumenkerne sowie ungeschälte Kerne mit grau-weiß gestreifter Schale gehören in die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0, wenn sie nicht zur Aussaat bestimmt sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
