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gültig seit 01.01.1994

Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 – Sonnenkerne, geschält/gestreift

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst geschälte Sonnenblumenkerne sowie ungeschälte Kerne mit grau-weiß gestreifter Schale, die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Zur Aussaat bestimmte Sonnenblumenkerne gehören in 1206.00.10.00.0, ungeschälte Kerne mit einer nicht grau-weiß gestreiften Schale in 1206.00.99.00.0. Die Kerne sind normalerweise für die Süßwarenherstellung, als Vogelfutter oder zum unmittelbaren Verzehr bestimmt.

Typische Waren:SonnenblumenkerneGetrocknete SonnenblumensamenSpeisesamen-MischungenSamenmischungen für Spezialbrote

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionSonnenblumenkerne, auch geschrotet
Zolltarifnummerzur Aussaat
andere
Zolltarifnummergeschält; ungeschält, grau-weiß gestreiftDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1206.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1206.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1206.00.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1206.00.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
✓andere, also nicht: zur AussaatDie Ware darf nicht zur Aussaat bestimmt sein. Eine vZTA beschreibt eine nicht zur Aussaat bestimmte Ware, die in bedruckten Beuteln verpackt ist.
✓geschält; ungeschält, grau-weiß gestreiftDie Kerne sind geschält oder ungeschält mit grau-weiß gestreifter Schale. Bei ungeschälten Kernen ist der Kern im Allgemeinen nur halb so lang wie die Schale, die mehr als 2 cm lang sein kann.
1206.00.91.00.0Sonnenblumenkerne, geschält oder ungeschält grau-weiß gestreift

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1206.00.91

ZolltarifnummerWortlaut
1206.00.91.00.0geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1206.00.91 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich11
Deutschland2
vZTAWareGültig bis
DEBTI26193/24-7DeutschlandGetrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus), die keine weitergehende, über die Position 1206 …01.09.2028
DEBTI1812/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife …07.03.2027
FRBTIFR-BTI-2026-05748FrankreichMischung aus essbaren Samen und Flocken, für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten als Dekor oder Einlage …09.10.2029
FRBTIFR-BTI-2026-01520FrankreichMischung aus Speisesamen, bestimmt für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekor oder als Beigabe …12.05.2029
FRBTIFR-BTI-2026-01519FrankreichMischung aus Speisesamen, bestimmt für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekor oder als Beigabe …10.05.2029
FRBTIFR-BTI-2026-01518FrankreichMischung aus verschiedenen Speisesamen, Sonnenblumenkernen, Hirse, Leinsamen und Blaumohn, bestimmt für das …28.04.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1206.00.101Schatulle in Form einer bedruckten Kunststoffbox, von oben zu öffnen, bestehend aus: - 1 Buch mit Zitaten zum Thema Glück, 64 Seiten; - 1 Metallhalterung mit dem Aufdruck „Worte der Blumen – Glück“ …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0

€
1206.00.91.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0

KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1206.00.91geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift Sonnenblumenkerne dieser Unterposition sind normalerweise für die Süßwarenherstellung, als Vogelfutter oder zum unmittelbaren Verzehr bestimmt. Im Allgemeinen beträgt ihre Länge nur die Hälfte der Länge der Schale, die mehr als 2 cm betragen kann. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa 30 bis 35 GHT.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1206.00.91

  1. 01.01.19941206.00.91neu eingeführt · „geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift“ · aus 1206.00.90
  2. 01.01.19941206.00.91.00.0neu eingeführt · „geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift“ · aus 1206.00.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0

Welcher Zoll gilt für Sonnenblumenkerne 1206.00.91.00.0 aus Belarus oder Russland?

Bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland gilt für diese Zolltarifnummer der Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Welche Zolltarifnummer gilt für geschälte Sonnenblumenkerne unter 1206.00.91?

Geschälte Sonnenblumenkerne sowie ungeschälte Kerne mit grau-weiß gestreifter Schale gehören in die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0, wenn sie nicht zur Aussaat bestimmt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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