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gültig seit 01.01.1994

Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0 – Sonnenblumenkerne ohne Aussaat

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Sonnenblumenkerne, die weder zur Aussaat bestimmt noch geschält oder ungeschält grau-weiß gestreift sind. Zur Aussaat bestimmte Kerne gehören in die Zolltarifnummer 1206.00.10.00.0, geschälte Kerne oder ungeschälte grau-weiß gestreifte Kerne in die Zolltarifnummer 1206.00.91.00.0. Sonnenblumenkerne zur Herstellung von Speiseöl werden normalerweise ungeschält in einheitlich schwarzer Schale geliefert.

Typische Waren:Sonnenblumenkerne

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionSonnenblumenkerne, auch geschrotet
Zolltarifnummerzur Aussaat
andere
Zolltarifnummergeschält; ungeschält, grau-weiß gestreift
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1206.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1206.00.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1206.00.99.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1206.00.99.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
✓andere, also nicht: zur AussaatDie Kerne bleiben hier, wenn sie nicht zur Aussaat bestimmt sind. Sonnenblumenkerne, die zur Herstellung von Speiseöl bestimmt sind, gehören hierher.
✓andere, also nicht: geschält; ungeschält, grau-weiß gestreiftDie Kerne bleiben hier, wenn sie weder geschält noch ungeschält grau-weiß gestreift sind. Sonnenblumenkerne zur Ölgewinnung werden normalerweise ungeschält in einheitlich schwarzer Schale geliefert; die Länge der Kerne und der Schalen ist fast gleich.
1206.00.99.00.0Sonnenblumenkerne, andere als Aussaat und Schälware

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1206.00.99

ZolltarifnummerWortlaut
1206.00.99.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1206.00.99 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1206.00.9113Getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus), die keine weitergehende, über die Position 1206 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die nicht zur Aussaat …
1206.00.101Schatulle in Form einer bedruckten Kunststoffbox, von oben zu öffnen, bestehend aus: - 1 Buch mit Zitaten zum Thema Glück, 64 Seiten; - 1 Metallhalterung mit dem Aufdruck „Worte der Blumen – Glück“ …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0

€
1206.00.99.00.0Drittlandszoll50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %.

Statt 50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 24 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0

KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 12, Anmerkung 3
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209. Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen: a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7); b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9; c) Getreide (Kapitel 10); d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1206.00.99andere: Hierher gehören z. B. Sonnenblumenkerne, die zur Herstellung von Speiseöl bestimmt sind. Diese Kerne werden normalerweise ungeschält in der einheitlich schwarzen Schale geliefert. Im Allgemeinen ist die Länge der Kerne und der Schalen fast gleich. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa 40 bis 45 GHT.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-635/1323.04.2015Im Hinblick auf die zolltarifliche Einreihung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kürbiskerne ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob diese in der Regel der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ohne …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1206.00.99

  1. 01.01.19941206.00.99neu eingeführt · aus 1206.00.90
  2. 01.01.19941206.00.99.00.0neu eingeführt · aus 1206.00.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0

Gilt bei der Einfuhr aus Belarus für Sonnenblumenkerne der Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0 der Drittlandszoll?

Ja, für Einfuhren aus Belarus gilt in der Zolltarifnummer 1206.00.99.00.0 der Drittlandszoll. Der Drittlandszollsatz hängt hier von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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