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Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0 – Rohwürste, Fleisch ohne Wildschwein

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rohwürste, getrocknet oder streichfähig, etwa Salami oder Teewurst, aus Fleisch von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine. Getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber gehören in 1601.00.91.05.0, übrige Rohwürste, etwa aus Wildschwein, in 1601.00.91.90.0. Salami gehört nur hierher, wenn sie als Rohwurst aus Fleisch von Tieren der Positionen 0101 bis 0104 hergestellt ist und nicht aus Wildschwein stammt.

Typische Waren:SalamiSalami-SnacksHerzförmige Wurst-SnacksSalami-Brezn

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionWürste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Kombinierte Nomenklaturaus Lebern
andere
Kombinierte NomenklaturRohwürste, getrocknet oder streichfähig
Zolltarifnummergetrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber
andere
Zolltarifnummervon Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen WildschweineDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1601.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1601.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1601.00.91.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1601.00.91.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch …
✓andere, also nicht: aus LebernDie Ware ist eine Wurst aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, die nicht aus Lebern besteht.
✓Rohwürste, getrocknet oder streichfähigDie Wurst ist nicht gekocht, hat einen Reifeprozess, etwa durch Lufttrocknung, hinter sich und ist unmittelbar genießbar. Ihr Eiweiß ist nicht durch Hitze vollständig koaguliert.
✓andere, also nicht: getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer LeberDie Rohwurst ist kein getrocknetes Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber, sondern ein anderes Erzeugnis.
✓von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen WildschweineDas Fleisch stammt von Tieren der im Wortlaut genannten Positionen und ist kein Wildschweinefleisch.
1601.00.91.10.0Rohwürste aus Fleisch, ohne Wildschwein

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0?

  • ×aus Lebern1601.00.10
  • ×andere, also nicht: Rohwürste, getrocknet oder streichfähig1601.00.99
  • ×getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber1601.00.91.05.0
  • ×andere, also nicht: von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine1601.00.91.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1601.00.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1601.00.91.05.0getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer LeberPräferenzzollkontingent
1601.00.91.10.0von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweinediese SeitePräferenzzollkontingent
1601.00.91.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1601.00.91 eingereiht

24 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien13
Frankreich7
Deutschland4
vZTAWareGültig bis
DEBTI36911/25-1DeutschlandAngaben: Salami Snack Selection Premium Olive Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen …09.11.2028
DEBTI36918/25-1DeutschlandArzneiware; Sondennahrung Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um Sondennahrung in einem …09.11.2028
DEBTI36878/25-1DeutschlandSnack Herzchen Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß …02.11.2028
DEBTI36867/25-1DeutschlandAngaben: Salami Mini Brez'n. Warenzusammenstellung, bestehend aus Salami in Form von stilisierten Brezn (deklarierter …26.10.2028
FRBTIFR-BTI-2026-03939FrankreichLebensmittelzubereitung in Form einer Wurst vom Typ Lomo de cebo ibérico, auf Basis von Schweinefleisch, zum …22.09.2029
FRBTIFR-BTI-2026-03931FrankreichLebensmittelzubereitung in Form einer Wurst vom Typ Chorizo, auf Basis von Schweinefleisch, für den menschlichen …02.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1601.00.9932Angaben: Erzeugnis aus Truthahnseparatorenfleisch mit Rinderfett und Rindfleisch nach Art einer Brühwurst Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschreibung anhand eines …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0

€
1601.00.91.10.0Drittlandszoll149,40 EUR je 100 kg–––
1601.00.91.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll149,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
1601.00.91.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll149,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0120alle Drittländer747,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0787Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0832Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0919Schweiz0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 149,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur, Israel und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026130,72 EUR je 100 kg
Vietnam18,68 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1601.00.91Rohwürste, getrocknet oder streichfähig: Hierher gehören Würste, nicht gekocht, sofern sie einen Reifeprozess erfahren haben (z. B. durch Lufttrocknung) und unmittelbar genießbar sind. Die Würste können auch geräuchert sein; ihr Eiweiß darf jedoch durch Hitzeeinwirkung (z. B. durch Heißräuchern) nicht vollständig koaguliert sein. Hierher gehören sowohl schnittfeste Würste (z. B. Salami, Saucisson d'Arles und …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1601.00.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19721601.00.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Rohwürste, nicht gekocht“
  2. 01.01.19921601.00.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.91
  3. 01.01.19921601.00.91.10.0neu eingeführt · „von Schafen oder Ziegen“ · aus 1601.00.91
  4. 01.01.19921601.00.91.90.0neu eingeführt · aus 1601.00.91
  5. 15.04.19931601.00.91.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1601.00.91
  6. 01.01.19971601.00.91wieder anmeldefähig · aus 1601.00.91
  7. 01.01.19971601.00.91.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1601.00.91
  8. 01.07.20001601.00.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.91
  9. 01.01.20051601.00.91wieder anmeldefähig · aus 1601.00.91
  10. 01.01.20081601.00.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1601.00.91
  11. 01.01.20081601.00.91.10.0neu eingeführt · „von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine“ · aus 1601.00.91
  12. 01.01.20081601.00.91.90.0neu eingeführt · aus 1601.00.91
  13. 01.01.20141601.00.91Wortlaut geändert · „Rohwürste, getrocknet oder streichfähig“ · vorher „Rohwürste, nicht gekocht“
  14. 21.11.20191601.00.91.05.0neu eingeführt · „getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber“
  15. 21.11.20191601.00.91.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 21.11.20191601.00.91.90.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1601.00.91.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Salami unter 1601.00.91?

Salami gehört in 1601.00.91.10.0, wenn sie eine Rohwurst aus Fleisch von Tieren der Positionen 0101 bis 0104 ist, ausgenommen Wildschweine. Salami aus Wildschwein fällt nicht hierher.

Welche Zolltarifnummer gilt für getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch unter 1601.00.91?

Getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer Leber gehören in 1601.00.91.05.0 und nicht auf diese Seite. Diese Seite erfasst Rohwürste aus Fleisch von Tieren der Positionen 0101 bis 0104, ausgenommen Wildschweine.

Braucht Salami unter 1601.00.91.10.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, mit dem Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Unterlage N853). Die Kontrolle ist für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder aufgeführt.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Rohwürste mit Ursprung Belarus unter 1601.00.91.10.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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