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Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0 – Nicht gegartes Rindfleisch, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Zubereitungen aus Rindfleisch oder Rinder-Schlachtnebenerzeugnissen, die nicht gegart sind, sowie Mischungen aus gegartem und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen. Dosenfleisch aus Rindfleisch, Samosas gefüllt mit Rinderhack, gehört in 1602.50.10.10.0, Corned Beef in luftdicht verschlossenen Behältnissen in 1602.50.31.00.0.

Typische Waren:Hamburger-Patties, tiefgefrorenPatties aus Rind- und Schweinefleisch, rohRinder-Samosas, roh, tiefgekühlt

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Zolltarifnummerhomogenisierte Zubereitungen
Unterpositionaus Lebern aller Tierarten
1602.31 – 1602.39von Geflügel der Position 0105
1602.41 – 1602.49von Schweinen
Unterpositionvon Rindern
Kombinierte Nomenklaturnicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
ZolltarifnummerDosenfleisch aus Rindfleisch Samosas gefüllt mit Rinderhack
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1602.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1602.50.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1602.50.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1602.50.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder …
✓von RindernDie Ware muss aus Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Rindern bestehen.
✓nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten SchlachtnebenerzeugnissenDas Erzeugnis ist nicht gegart, wenn es keiner Wärmebehandlung unterzogen wurde oder diese nicht ausreichte, um die Proteine bis ins Innere zu koagulieren. Beim Durchschneiden an der dicksten Stelle zeigen sich dann Spuren einer rötlichen Flüssigkeit. Mischungen aus gegarten und nicht gegarten Anteilen gehören ebenfalls hierher.
✓andere, also nicht: Dosenfleisch aus Rindfleisch Samosas gefüllt mit RinderhackEs bleibt die Ware, die nicht als Dosenfleisch aus Rindfleisch, Samosas gefüllt mit Rinderhack, eingereiht wird. Das sind etwa rohe Rindfleisch-Zubereitungen in Beuteln oder Kartons.
1602.50.10.90.0Nicht gegartes Rindfleisch, andere

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1602.50.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1602.50.10.10.0Dosenfleisch aus Rindfleisch Samosas gefüllt mit RinderhackPräferenzzollkontingent
1602.50.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.50.10 eingereiht

28 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien17
Dänemark4
Deutschland3
Frankreich2
Kroatien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI5750/25-1DeutschlandHamburger-Patties aus fein zerkleinertem Rindfleisch, gesalzen und gewürzt, tiefgefroren. Zusammensetzung: 99 % …28.09.2028
DEBTI33135/25-1DeutschlandPatty in Form eines Mischproduktes aus Frischfleisch und gefrorenem Fleisch. Die Pattys sind roh (nicht gegart). …31.08.2028
DEBTI51782/23-1DeutschlandProteinreiche Snacks aus getrocknetem, gewürztem und gesalzenem Rindfleisch in Form von Riegeln, in zwei …21.04.2027
FRBTIFR-BTI-2025-08749FrankreichLebensmittelzubereitung in Form von Samosas, auf Basis von Rindfleisch und Gemüse, mit einem Fleischgehalt von mehr als …12.04.2029
FRBTIFR-BTI-2025-08748FrankreichLebensmittelzubereitung in Form von Samosas, auf Basis von Rindfleisch und Gemüse, mit einem Fleischanteil von mehr als …12.04.2029
HRBTIOM-2026-0026KroatienGefrorener Burek mit Fleisch, hergestellt aus gezogenem Teig mit einer Füllung aus thermisch unbehandeltem Rindfleisch …01.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1602.50.9534Angaben: Gegartes Rindfleisch Nach den Antragsangaben wird das Erzeugnis aus 97 % Rindfleisch sowie Kartoffelstärke, Speisesalz und Säureregulator hergestellt und ist gegart. Die Fleischstücke werden …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0

€
1602.50.10.90.0Drittlandszoll303,40 EUR je 100 kg–––
1602.50.10.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll303,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
1602.50.10.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll303,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0826Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4925Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 303,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 35 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Vietnam37,92 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1602.50.10nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 16.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/8808.02.1990Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. …
C-160/7828.06.1979UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN .
C-175/8217.03.1983DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST .

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1602.50.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19721602.50.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten …“
  2. 21.11.20191602.50.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.50.10
  3. 21.11.20191602.50.10.10.0neu eingeführt · „Dosenfleisch aus Rindfleisch Samosas gefüllt mit Rinderhack“ · aus 1602.50.10
  4. 21.11.20191602.50.10.90.0neu eingeführt · aus 1602.50.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.50.10.90.0

Gilt für 1602.50.10.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung in Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt für 1602.50.10.90.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung in Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Unterliegt 1602.50.10.90.0 bei der Einfuhr einer Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr gilt für diese Zolltarifnummer die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, unter anderem für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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