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Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0 – Kotelettstränge von Hausschweinen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für Kotelettstränge von Hausschweinen ohne Nacken und für Teile davon sowie für Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken, jeweils mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen einschließlich Schweinespeck und Fette. Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern, gehören in 1602.49.13.00.0, andere Mischungen mit Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken und Teilen davon in 1602.49.15.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Zolltarifnummerhomogenisierte Zubereitungen
Unterpositionaus Lebern aller Tierarten
1602.31 – 1602.39von Geflügel der Position 0105
von Schweinen
UnterpositionSchinken und Teile davon
UnterpositionSchultern und Teile davon
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
von Hausschweinen
mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr
ZolltarifnummerKotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und SchinkenDiese Seite
ZolltarifnummerNacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern
Zolltarifnummerandere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Rindern
Unterpositionandere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1602.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1602.49.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1602.49.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1602.49.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder …
✓von SchweinenDie Ware muss von Schweinen stammen, also aus Schweinefleisch zubereitet sein.
✓andere, einschließlich Mischungen, also nicht: Schinken und Teile davon, Schultern und Teile davonDie Ware ist keine Schinken- oder Schulterzubereitung, sondern eine Mischung oder ein Teil, das nicht aus Schinken oder Schultern stammt. Ob Teile von Schinken oder Schultern stammen, zeigt die Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes.
✓von HausschweinenDie Ware muss von Hausschweinen stammen.
✓mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehrDer Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, muss 80 GHT oder mehr betragen. Bei der Ermittlung nach der Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission bleiben Gelatine und Soßen unberücksichtigt.
✓Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und SchinkenDie Ware ist ein Kotelettstrang ohne Nacken oder ein Teil davon oder eine Mischung aus Kotelettsträngen und Schinken. Bei Teilen muss die Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes erkennen lassen, dass sie von Kotelettsträngen von Hausschweinen stammen.
1602.49.11.00.0Kotelettstränge von Hausschweinen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0?

  • ×homogenisierte Zubereitungen1602.10.00.00.0
  • ×aus Lebern aller Tierarten1602.20
  • ×von Geflügel der Position 01051602.31, 1602.32, 1602.39
  • ×von Rindern1602.50
  • ×andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten1602.90
  • ×Schinken und Teile davon1602.41
  • ×Schultern und Teile davon1602.42
  • ×andere, also nicht: von Hausschweinen1602.49.90.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr …1602.49.30.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT1602.49.50.00.0
  • ×Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern1602.49.13.00.0
  • ×andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend1602.49.15.00.0
  • ×andere, also nicht: Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken1602.49.19

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1602.49.11

ZolltarifnummerWortlaut
1602.49.11.00.0Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.49.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1602.49.1922Bei der Ware handelt es sich um tiefgekühlte, gewürzte und zubereitete Schweinefrikadellen. Zutaten: Schweinefleisch (84%), Zwiebeln, Eier, Speisesalz, Muskatnuss, Majoran, Pfeffer, Rapsöl. …
1602.49.3015Schweinefrikadelle, tiefgekühlt. Angaben des Antragstellers: Schweinefleisch-Anteil i. H. v. 72% Aussehen (nach Abbildung): ovale, flache, außen gebräunte Hackbällchen. Verpackung: 7200-g-Packung …
1602.49.507Gekochte Schweinerippchen Bestimmt für den Verzehr nach dem Erhitzen. Schweinerippchen, gewürzt und/oder kombiniert mit Saucen, die Wasser, Gemüse, Gewürze und Aromen enthalten. Die Produkte werden …
1602.49.131Schweinefleisch mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Zutaten: - für den menschlichen Verzehr nach dem Kochen; - in einer Vakuumtrommel mariniert und „massiert“, wodurch die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0

€
1602.49.11.00.0Drittlandszoll156,80 EUR je 100 kg–––
1602.49.11.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll156,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
1602.49.11.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll156,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0121alle Drittländer784,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0826Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4940Mercosur83,00 EUR je t01.05.2026 – 31.12.2026
09.4945Paraguay0 %01.05.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 156,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1602.49.11 bis 1602.49.50von Hausschweinen: Zur Ermittlung der Vomhundertsätze an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art, siehe die Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission (ABI. L 29 vom 31.1.1989, S. 11). Bei der Ermittlung dieser Vomhundertsätze werden Gelatine und Soßen nicht berücksichtigt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1533/9212.06.1992Eine gekochte Schweinefleischzubereitung mit mehr als 80 GHT Fleisch und Fett in Weißblechdosen (laut Verordnung 1533/92) gehört in die Warennummer 1602.49.19, weil nicht erkennbar ist, dass die Stücke von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken stammen.1602.49.19

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/8808.02.1990Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. …
C-160/7828.06.1979UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN .
C-175/8217.03.1983DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST .

Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1602.49.11

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.19721602.49.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken), und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“
  2. 01.01.19721602.49.11.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken), und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“
  3. 01.01.19901602.49.11Wortlaut geändert · „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“ · vorher „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken), und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“
  4. 01.01.19901602.49.11.00.0Wortlaut geändert · „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“ · vorher „Kotelettstränge (ausgenommen Nacken), und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.49.11.00.0

Gilt für 1602.49.11.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für 1602.49.11.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Einfuhrkontrollen gelten für 1602.49.11.00.0?

Bei der Einfuhr fallen amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle an, und zwar als Veterinärkontrolle für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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