01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1902.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1902.20.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1902.20.99.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1902.20.99.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0?
- ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
- ×andere Teigwaren1902.30
- ×Couscous1902.40
- ×mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend1902.20.10
- ×mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend1902.20.30
- ×gekocht1902.20.91
- ×Reis enthaltend1902.20.99.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.20.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1902.20.99.20.0 | Reis enthaltend | Präferenzzollkontingent |
| 1902.20.99.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.20.99 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2025SOL975Spanien | Beschreibung: Gefüllte Teigware mit Gemüse. Ungekochter Frühlingsrolle. Tiefkühlprodukt. Ohne Reis. Für den … | 15.07.2028 |
| ESBTI2025SOL974Spanien | Ungekochte, gefüllte Teigware. Hühner- und Gemüse-Gyozas. Tiefkühlprodukt. Hühnerfleischanteil unter 20 %. Mit Reis. … | 15.07.2028 |
| ESBTI2025SOL689Spanien | Frische Eier-Teigwaren, ungekocht, gefüllt mit Ricotta und Zitrone. Enthält keine Reispaste. Wird in einer … | 01.06.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1902.20.91 | 41 | Gyoza dumplings met groentevulling, diepvries. Diepvries, gestoomde en gebakken, na ontdooien direct te consumeren Gyoza dumplings met groentevulling (stukgewicht ca. 20 g); bereidingsadvies: het … |
| 1902.20.10 | 14 | Gefüllte Teigtaschen mit Fisch und Garnelen, tiefgefroren. Tiefgefrorene Teigbeutel, mit einer Garnelen-, Fisch- und Gemüsezubereitung gefüllt, oben offen und mit kleinen Karottenraspeln belegt … |
| 1902.20.30 | 8 | Gefüllte Teigware (Gyoza) mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Cremefarbene, muschelförmig gefüllte Teigtaschen, verpackt in einem bedruckten Faltkarton; Angaben zum Erzeugnis: Teigtaschen, gefüllt mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (3)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0086 | alle Drittländer | 11 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0232 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 2,1 % + 4,28 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,2 % + 14,96 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,8 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 8,55 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 8,80 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 8,80 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 8,80 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 17,10 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.20.10 bis 1902.20.99 | Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1902.20.99
- 01.01.19721902.20.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 07.10.20101902.20.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.99
- 07.10.20101902.20.99.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.99
- 01.07.20141902.20.99wieder anmeldefähig · aus 1902.20.99
- 01.07.20141902.20.99.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1902.20.99
- 21.09.20171902.20.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.99
- 21.09.20171902.20.99.20.0neu eingeführt · „Reis enthaltend“ · aus 1902.20.99
- 21.09.20171902.20.99.90.0neu eingeführt · aus 1902.20.99
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0
Bleiben gefüllte Teigwaren mit mehr als 20 GHT Wurst oder Fisch unter 1902.20.99.90.0 in Kapitel 19?
Ja. Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren gehören nicht zu Kapitel 19, gefüllte Waren der Position 1902 sind davon ausgenommen. Gefüllte Teigwaren mit mehr als 20 GHT Fischen, Krebstieren oder anderen wirbellosen Wassertieren gehören in 1902.20.10, mit mehr als 20 GHT Wurst oder Fleisch in 1902.20.30.
Welche Zolltarifnummer gilt für gefüllte Teigwaren mit Reis unter 1902.20.99?
Gefüllte Teigwaren, die Reis enthalten, gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.99.20.0. Die Zolltarifnummer 1902.20.99.90.0 erfasst nur gefüllte Teigwaren ohne Reis, die nicht gekocht sind.
Gilt für gefüllte Teigwaren mit Ursprung Belarus unter 1902.20.99.90.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für gefüllte Teigwaren mit Ursprung Russland unter 1902.20.99.90.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile