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Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0 – Ausgelöste Bohnen, nicht gefroren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

20Kapitel05Position51HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst ausgelöste Bohnen der Gattungen Vigna oder Phaseolus, die nicht gefroren und nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind. Bohnen, die nicht ausgelöst vorliegen, gehören in 2005.59.00.00.0. Typische Waren sind gebackene Bohnen, gekochte schwarze Bohnen im Glas und gesüßte rote Bohnen zur Teezubereitung.

Typische Waren:Gebackene BohnenGekochte schwarze BohnenGesüßte rote Bohnen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerBohnen, ausgelöstDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.51.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.51.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)Die Ware muss aus Bohnen der Gattungen Vigna oder Phaseolus bestehen, wie es der Merkmalstext „Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)“ verlangt.
✓Bohnen, ausgelöstDie Bohnen müssen ausgelöst vorliegen, wie es der Wortlaut „Bohnen, ausgelöst“ verlangt. Bohnen, die nicht ausgelöst vorliegen, fallen unter die Alternative „andere“.
2005.51.00.00.0Ausgelöste Bohnen, nicht gefroren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2005.51.00

ZolltarifnummerWortlaut
2005.51.00.00.0Bohnen, ausgelöst

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.51.00 eingereiht

8 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich5
Deutschland2
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31516/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): zubereitete, gekochte, schwarze Bohnen, in Aufmachung für den …26.06.2027
DEBTI51357/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bohnen mit Chipotle Adobosauce; verzehrfertige Gemüsebeilage zu …26.12.2026
PLBTIWIT-2026-000842PolenLebensmittelzubereitung auf der Grundlage geschälter Samen weißer Bohnen mit Zusatz von Gewürzen in Tomatensoße, in …16.08.2029
FRBTIFR-BTI-2025-08983FrankreichLebensmittelzubereitung vom Typ Chili con Carne, auf Basis von vorgekochten rehydrierten Kidneybohnen, mit einem …23.03.2029
FRBTIFR-BTI-2024-06217FrankreichGekochte und gesüßte rote Bohnen, bestimmt zur Mischung mit Wasser zur Zubereitung eines Tees oder einer Infusion …08.12.2027
FRBTIFR-BTI-2024-07048FrankreichGemüsepräparat auf Basis von Mungobohnen und roten Bohnen, ohne Backen, in Form von kleinen rechteckigen Kuchen …26.11.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0

€
2005.51.00.00.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2005.51.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2005.51.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)14,1 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.51.00

  1. 01.01.19722005.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bohnen, ausgelöst“
  2. 01.01.19722005.51.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bohnen, ausgelöst“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Bohnen, ausgelöst (2005.51.00.00.0), mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Bohnen, ausgelöst (2005.51.00.00.0), mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für gebackene Bohnen unter 2005.51.00?

Gebackene Bohnen gehören in die Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0. Die Bohnen müssen dafür ausgelöst, nicht gefroren und nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet sein.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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