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Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0 – Zubereitete Oliven, nicht gefroren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

20Kapitel05Position70HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Oliven, die anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht und nicht gefroren sind, auch gefüllt mit Gemüse, Früchten oder Nüssen. Zuckermais gehört in 2005.80, Spargel in 2005.60.00.00.0 und anderes Gemüse in 2005.99. Gegrillte Oliven in Öl, Olivenpaste mit Kräutern und entsteinte Oliven in Öl sind in den vZTA-Beispielen genannt.

Typische Waren:OlivenGegrillte Oliven in ÖlSchwarze Oliven mit SteinOlivenpaste mit KräuternEntsteinte Oliven in Öl

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOlivenDiese Seite
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.706-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.70.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.70.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.70.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓OlivenDie Ware muss eine Olive sein, auch gefüllt mit Gemüse (z. B. Gemüsepaprika), mit Früchten (z. B. Mandeln) oder mit einem Gemisch aus Gemüse und Früchten oder Nüssen.
2005.70.00.00.0Zubereitete Oliven, nicht gefroren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2005.70.00

ZolltarifnummerWortlaut
2005.70.00.00.0Oliven

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.70.00 eingereiht

17 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien9
Deutschland4
Frankreich4
vZTAWareGültig bis
DEBTI36834/24-1DeutschlandAntragsangaben: Gegrillte Oliven in Öl, mariniert mit Paprika, Knoblauch und Gewürzen, in Aufmachung für den …24.07.2028
DEBTI13578/25-1DeutschlandLaut Antrag handelt es sich um schwarze Oliven mit Stein, mit Zusatz von Olivenöl und Salz, in etikettierten 90 g …04.05.2028
DEBTI47903/23-1DeutschlandAntragsangaben: Olivenpaste mit Kräutern, zur Verwendung als Brotaufstrich oder Dip, in Aufmachung für den …01.09.2027
DEBTI15869/23-2DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): oliven, entsteint, in öl, im etikettierten schraubdeckelglas für den …24.03.2027
FRBTIFR-BTI-2025-08282-02FrankreichAssortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel verpackt, wie ein wiederverwendbares Apéro-Tablett, das mehrere …10.08.2029
ESBTI2026SOL286SpanienGrüne Oliven ohne Kern, konserviert in Wasser mit Salz und Säuerungsmitteln (Zitronensäure und Milchsäure). Nicht …24.03.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0

€
2005.70.00.00.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
2005.70.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
2005.70.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,9 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2005.70.00Oliven: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2005 des HS, vierter Absatz Ziffer 1 genannten Oliven, auch gefüllt mit Gemüse (z. B. Gemüsepaprika), mit Früchten (z. B. Mandeln) oder mit einem Gemisch aus Gemüse und Früchten oder Nüssen.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.70.00

  1. 01.01.19722005.70.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Oliven“
  2. 01.01.19722005.70.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Oliven“
  3. 01.01.19942005.70.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.70.10, 2005.70.90
  4. 01.01.19942005.70.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.70.10, 2005.70.90
  5. 01.01.20082005.70.00wieder anmeldefähig · aus 2005.70.10, 2005.70.90
  6. 01.01.20082005.70.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 2005.70.10, 2005.70.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0

Fällt auf Oliven mit Ursprung Russland unter 2005.70.00.00.0 ein Zusatzzoll an?

Für Oliven mit Ursprung Russland wird unter 2005.70.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Oliven anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt auf Oliven mit Ursprung Belarus unter 2005.70.00.00.0 ein Zusatzzoll an?

Für Oliven mit Ursprung Belarus wird unter 2005.70.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Oliven anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Oliven unter 2005.70.00?

Oliven gehören in die Zolltarifnummer 2005.70.00.00.0. Dazu zählen auch gefüllte Oliven, etwa mit Gemüsepaprika oder Mandeln.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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