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Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0 – Andere Bohnenzubereitungen, Papadam

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

20Kapitel05Position59HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Bohnen der Gattungen Vigna und Phaseolus, die nicht ausgelöst sind, und Papadam als Fladen aus Urdbohnenmehl. Ausgelöste Bohnen gehören in die Zolltarifnummer 2005.51.00.00.0.

Typische Waren:PapadamPapadPapadum-Fladen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
ZolltarifnummerBohnen, ausgelöst
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.596-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.59.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.59.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.59.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)Die Ware muss aus Bohnen der Gattungen Vigna oder Phaseolus bestehen. Bei Papad ist die Grundlage Mehl der Urdbohne (Vigna Mungo), bei grünen Bohnen handelt es sich um Phaseolus vulgaris.
✓andere, also nicht: Bohnen, ausgelöstÜbrig bleiben Bohnen, die nicht ausgelöst sind. Papadum-Fladen aus Urdbohnenmehl fallen darunter.
2005.59.00.00.0Papadam und andere Bohnenzubereitungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2005.59.00

ZolltarifnummerWortlaut
2005.59.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.59.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Zypern1
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI38895/25-1DeutschlandAntragsangaben: geschnittene, blanchierte, getrocknete grüne Bohnen (Phaseolus vulgaris). Die Rohware wird gewaschen …22.01.2029
DEBTI36708/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Papad, Uridlinsenmehlfladen; luftgetrocknete Fladenbrote. Eine Einreihung …20.11.2027
FRBTIFR-BTI-2026-00437FrankreichLebensmittelzubereitung in Form eines Aufstrichs auf Basis von roten Bohnen, Tomaten und geräuchertem Paprika, für den …12.04.2029
CYBTI035/2025ZypernDünne, knusprige Papadum-Fladen, verpackt in einer 100-Gramm-Plastiktüte. Zutaten: Urdbohnenmehl, Weizenmehl, Salz und …01.04.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0

€
2005.59.00.00.0Drittlandszoll19,2 %1.920 €834 €2.754 €
2005.59.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll69,2 %6.920 €1.184 €8.104 €
2005.59.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll69,2 %6.920 €1.184 €8.104 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 19,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202617,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)15,7 %
Tunesien15,3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.59.00

  1. 01.01.19722005.59.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19722005.59.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 12.07.19912005.59.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.59.00
  4. 12.07.19912005.59.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.59.00
  5. 01.01.20002005.59.00wieder anmeldefähig · aus 2005.59.00
  6. 01.01.20002005.59.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 2005.59.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 2005.59.00.00.0?

Ja, Waren mit Ursprung Belarus unterliegen bei der Einfuhr in dieser Zolltarifnummer dem Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Papadam unter 2005.59.00?

Papadam gehört in die Zolltarifnummer 2005.59.00.00.0. Maßgeblich sind Bohnen der Gattungen Vigna und Phaseolus, die nicht ausgelöst sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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