01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2005.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2005.60.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2005.60.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2005.60.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0?
- ×Gemüse, homogenisiert2005.10
- ×Kartoffeln2005.20
- ×Erbsen (Pisum sativum)2005.40.00.00.0
- ×Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)2005.51.00.00.0, 2005.59.00.00.0
- ×Oliven2005.70.00.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2005.80
- ×anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen2005.91, 2005.99
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2005.60.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2005.60.00.00.0 | Spargel |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.60.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ATBTI2024000735-DECÖsterreich | Anders als mit essig oder essigsäure zubereitetes oder haltbar gemachtes gemüse, nicht gefroren; in form von … | 05.03.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1859 | Mexiko | 7 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 15,9 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 14,1 % |
| Südafrika | 14,1 % |
| Tunesien | 14 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2005.60.00
- 01.01.19722005.60.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Spargel“
- 01.01.19722005.60.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Spargel“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.60.00.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll für Spargel mit Ursprung Belarus unter 2005.60.00.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll für Spargel mit Ursprung Russland unter 2005.60.00.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen