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Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0 – Andere Lebensmittelzubereitungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Lebensmittelzubereitungen wie Verdickungsmittel, die unter keine der vorher genannten Gruppen fallen. Calciumcarbonat gehört dagegen in die Zolltarifnummer 2106.90.98.60.0.

Typische Waren:Verdickungsmittel

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
UnterpositionEiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturzusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen
andere
Kombinierte Nomenklaturkein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerErythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
andere
andere
Zolltarifnummervon der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
andere
ZolltarifnummerCalciumcarbonat
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2106.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2106.90.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2106.90.98.6910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2106.90.98.69.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0?

Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen › 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt …
✓andere, also nicht: Eiweißkonzentrate und texturierte EiweißstoffeDie Ware ist eine Lebensmittelzubereitung der Position 2106, die weder ein Eiweißkonzentrat noch ein texturierter Eiweißstoff ist.
✓andere, also nicht: zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von …Die Ware ist eine Lebensmittelzubereitung mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol., die nicht als aromatisierter oder gefärbter Zuckersirup vorliegt.
✓andere, also nicht: kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder …Die Ware enthält mindestens 1,5 GHT Milchfett oder mindestens 5 GHT Saccharose oder Isoglucose oder mindestens 5 GHT Glucose oder Stärke.
✓andere, also nicht: Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT, mit einem Gehalt an Milchfett von 26 GHT oder mehrDie Ware enthält weniger als 26 GHT Milchfett; ist sie ein Erythrit-Gemisch, enthält es mindestens 10 GHT andere Erzeugnisse.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHTDie Ware enthält 70 GHT oder mehr Saccharose, einschließlich Invertzucker.
✓andere, also nicht: von der für die Getränkeindustrie verwendeten ArtDie Ware hat eine andere Verwendung als die in der Getränkeindustrie eingesetzte Art.
✓andere, also nicht: CalciumcarbonatDie Ware ist ein anderes Erzeugnis als Calciumcarbonat, zum Beispiel ein Verdickungsmittel.
2106.90.98.69.0Andere Lebensmittelzubereitungen ohne Calciumcarbonat

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2106.90.98

ZolltarifnummerWortlaut
2106.90.98.15.0Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
2106.90.98.26.0von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
2106.90.98.28.0mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
2106.90.98.30.0andere
2106.90.98.33.0andere
2106.90.98.34.0von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
2106.90.98.35.0mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
2106.90.98.36.0andere
2106.90.98.38.0andere
2106.90.98.42.0mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
2106.90.98.43.0andere
2106.90.98.49.0andere
2106.90.98.53.0von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
2106.90.98.60.0Calciumcarbonat
2106.90.98.69.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2106.90.98 eingereiht

1.816 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland779
Frankreich363
Niederlande183
Österreich85
Lettland83
Polen49
vZTAWareGültig bis
DEBTI38619/26-1DeutschlandPremix; Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten …26.10.2029
DEBTI38818/26-1DeutschlandGetränkegrundstoff, Flüssigkonzentrat Umlaufend etikettierte Glasflasche mit Schraubverschluss und Angaben zum …25.10.2029
DEBTI38937/26-1DeutschlandPremix; Mischung aus Vitaminen, Zink und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen …25.10.2029
DEBTI38862/26-1DeutschlandPremix; Mischung aus Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen …25.10.2029
DEBTI38417/26-1DeutschlandPremix; Mischung aus Chrom und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum …25.10.2029
DEBTI38529/26-1DeutschlandPremix; Mischung aus Eisen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum …25.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2106.90.921.454Premix; Mischung aus Vitaminen, Iod und Mannit, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung …
2106.90.5967Lebensmittelzubereitung; flüssige Süßware mit Erdbeergeschmack. Umlaufend rot etikettierter, farbloser Kunststoffzylinder in Form einer Spritze mit durchsichtiger Kunststoffkappe; auf dem Etikett …
2106.90.5512Geleeartige Süßware. Quetschbeutel bestehend aus zwei Kammern, mit einem blauen und einem roten Schraubver- schluss, jeweils gefüllt mit einem viskosen, blau bzw. rot gefärbten und aromatisierten …
2106.90.304Candy Roller, flüssige Zuckerware in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Weiße, mit einem bunten Etikett versehene Kunststoffflaschen, mit eingesetzter, drehbarer, ohne Zerstörung der Flasche …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0

€
2106.90.98.69.0Drittlandszoll9 % + Agrarteilbetrag (EA)–––
2106.90.98.69.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA) + 50 %–––
2106.90.98.69.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren

Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.

HerstellerZusatzcodeSatz
Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RF94,9 %
Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RE94,9 %
Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RB115,9 %
Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RC90 %
Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RG94,9 %
Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RD90 %
Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589RH94,9 %
Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.202589ZZ0 %
alle übrigen Hersteller in China115,9 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Zollkontingente (12)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0088alle Drittländer18 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0096USA0 % + Agrarteilbetrag (EA)01.07.2026 – 30.06.2027
09.0242Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7227Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7236Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7903Neuseeland0 %16.06.2026 – 31.12.2026
09.8300Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9016USA2,3 % + 8,35 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 39 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA)
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 % + Agrarteilbetrag (EA)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Chile5,5 % + Agrarteilbetrag (EA)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Ecuador0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Israel0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Japan4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Kolumbien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR)
Paraguay0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Peru0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Südafrika5,5 % + Agrarteilbetrag (EA)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA)
Zentralamerika0 % + Agrarteilbetrag (EA)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA)

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaGilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen …“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %. Herstellersätze 90 %, 94,9 %, 115,9 % (Tabelle unter Abgaben).bis 115,9 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2106.90.92 bis 2106.90.98andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.10.80, dritter Absatz.
Kapitel 21, AllgemeinesDie Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen …

Einreihungsverordnungen (70)

VerordnungWareDamals
2023/113105.06.2023Vitamin-Gummibonbons in Bärenform mit Malzsirup, Saccharose und Glukose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2019/92103.06.2019Tabletten mit S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe) als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
328/201308.04.2013Ein pulverförmiges Gemisch aus Calciumcarbonat und Stärke wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
715/201230.07.2012Tabletten aus Gerstengraspulver, Honig und Weizengraspulver als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
826/201112.08.2011Bunte Tierform-Tabletten mit Saccharose und Vitaminen für den Einzelverkauf wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2061/8907.07.1989Vitamin-C-Tabletten für den Einzelverkauf wurden in die damalige Nummer 2106.90.91 eingereiht; heute gilt die Warennummer 2106.90.92.2106.90.91heute 2106.90.92

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-14/9130.01.1992
C-377/9205.10.1993Eine sprühgetrocknete Kokosnussmasse mit Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr wurde in die Warennummer 2106.90.99 eingereiht.
C-441/1509.02.2017Der Gerichtshof hat zur Einreihung einer Ware zur Herstellung von Calciumtabletten Stellung genommen.

6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2106.90.98

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 12.
  1. 01.01.19952106.90.98neu eingeführt · aus 2106.90.99
  2. 01.01.19952106.90.98.15.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT“ · aus 2106.90.91, 2106.90.99 (14 Unterteilungen)
  3. 01.01.19952106.90.98.26.0neu eingeführt · aus 2106.90.91, 2106.90.99 (14 Unterteilungen)
  4. 01.01.19952106.90.98.34.0neu eingeführt · aus 2106.90.91, 2106.90.99 (14 Unterteilungen)
  5. 01.01.19952106.90.98.42.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT“ · aus 2106.90.91, 2106.90.99 (14 Unterteilungen)
  6. 01.01.19982106.90.98.15.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  7. 01.01.19982106.90.98.26.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  8. 01.01.19982106.90.98.33.0neu eingeführt · „Kindernahrung, Milch und auf der Grundlage von Milch hergestellte Erzeugnisse enthaltend“ · aus 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  9. 01.01.19982106.90.98.34.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  10. 01.01.19982106.90.98.35.0neu eingeführt · aus 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  11. 01.01.19982106.90.98.42.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  12. 01.01.19982106.90.98.43.0neu eingeführt · „Kindernahrung, Milch und auf der Grundlage von Milch hergestellte Erzeugnisse enthaltend“ · aus 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  13. 01.01.19982106.90.98.49.0neu eingeführt · aus 2106.90.98 (12 Unterteilungen)
  14. 01.07.20092106.90.98.28.0neu eingeführt · aus 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  15. 01.07.20092106.90.98.33.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98
  16. 01.07.20092106.90.98.35.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98
  17. 01.07.20092106.90.98.38.0neu eingeführt · aus 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  18. 01.01.20102106.90.98.42.0neu eingeführt · „Kindernahrung, Milch und auf der Grundlage von Milch hergestellte Erzeugnisse enthaltend“
  19. 01.01.20102106.90.98.43.0Wortlaut geändert · „andere“ · vorher „Kindernahrung, Milch und auf der Grundlage von Milch hergestellte Erzeugnisse enthaltend“
  20. 01.01.20102106.90.98.43.0Stellung im Tarifbaum geändert
  21. 01.06.20102106.90.98.26.0neu eingeführt · „von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr“ · aus 2106.90.98 (11 Unterteilungen)
  22. 01.06.20102106.90.98.28.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  23. 01.06.20102106.90.98.34.0neu eingeführt · „von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr“ · aus 2106.90.98 (11 Unterteilungen)
  24. 01.06.20102106.90.98.36.0neu eingeführt · aus 2106.90.98 (11 Unterteilungen)
  25. 01.06.20102106.90.98.38.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  26. 01.06.20102106.90.98.42.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  27. 01.06.20102106.90.98.43.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  28. 01.06.20102106.90.98.49.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98 (8 Unterteilungen)
  29. 01.06.20102106.90.98.53.0neu eingeführt · „von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art“ · aus 2106.90.98 (11 Unterteilungen)
  30. 01.03.20132106.90.98.33.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  31. 01.03.20132106.90.98.36.0aufgehoben · aufgeteilt in 2106.90.98
  32. 01.03.20132106.90.98.38.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  33. 01.07.20142106.90.98.49.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  34. 21.09.20172106.90.98.28.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2106.90.98
  35. 21.09.20172106.90.98.30.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  36. 21.09.20172106.90.98.33.0Stellung im Tarifbaum geändert
  37. 21.09.20172106.90.98.35.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2106.90.98
  38. 21.09.20172106.90.98.36.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  39. 21.09.20172106.90.98.38.0Stellung im Tarifbaum geändert
  40. 21.09.20172106.90.98.42.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts“ · aus 2106.90.98
  41. 21.09.20172106.90.98.43.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  42. 30.06.20232106.90.98.60.0neu eingeführt · „Calciumcarbonat“ · aus 2106.90.98
  43. 30.06.20232106.90.98.69.0neu eingeführt · aus 2106.90.98
  44. 21.11.20232106.90.98.15.0neu eingeführt · „Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT“ · aus 2106.90.92
  45. 01.01.20252106.90.98.49.0Stellung im Tarifbaum geändert

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0

Gilt für die Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, bei der Einfuhr wird für die Zolltarifnummer 2106.90.98.69.0 auf Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Wurde die Warennummer 2106.90.98 seit 2025 geändert?

Ja, am 01.01.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 2106.90.98 geändert. Seit dem 30.06.2023 gab es mehrere Änderungen dieser Art.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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