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Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0 – Zuckerfreie Sojagetränke mit Saft

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0 erfasst Getränke aus Soja mit 2,8 GHT oder mehr Eiweiß, die Frucht- oder Gemüsesaft enthalten, der mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig ist, und keinen Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthalten. Von der Zolltarifnummer 2202.99.11.99.0 unterscheidet sie der Saftanteil, von den Zolltarifnummern 2202.99.11.11.0 und 2202.99.11.19.0 der Zuckergehalt.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009
ZolltarifnummerWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
andere
Unterpositionalkoholfreies Bier
Unterpositionandere
keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend
Kombinierte NomenklaturGetränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr
andere
ZolltarifnummerFrucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturGetränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2202.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2202.99.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2202.99.11.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2202.99.11.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und …
✓andere, also nicht: Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder AromastoffenDie Ware ist ein nicht alkoholhaltiges Getränk aus Soja.
✓andere, also nicht: alkoholfreies BierDie Ware ist ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger, bei 20 °C gemessen.
✓keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltendDie Ware ist ein Sojagetränk ohne Milcherzeugnisse und ohne Fette aus Milcherzeugnissen.
✓Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehrDie Ware ist ein Getränk aus Soja mit 2,8 GHT oder mehr Eiweiß. Der Proteingehalt wird aus dem Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 berechnet.
✓andere, also nicht: Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)Die Ware ist ein Sojagetränk ohne Zucker im Sinne von Saccharose oder Invertzucker.
✓Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigDie Ware ist ein Sojagetränk mit Frucht- oder Gemüsesaft, der mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig ist.
2202.99.11.91.0Zuckerfreie Sojagetränke mit Saft, verdünnt oder kohlensäurehaltig

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0?

  • ×Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen2202.10.00.00.0
  • ×alkoholfreies Bier2202.91
  • ×andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von2202.99.91, 2202.99.95, 2202.99.99
  • ×Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 122202.99.15
  • ×andere, also nicht: Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr2202.99.19
  • ×Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)2202.99.11.11.0, 2202.99.11.19.0
  • ×andere, also nicht: Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig2202.99.11.99.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2202.99.11

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2202.99.11.11.0Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigPräferenzzollkontingent
2202.99.11.19.0anderePräferenzzollkontingent
2202.99.11.91.0Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigdiese Seite–
2202.99.11.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2202.99.11 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2024SOL30SpanienGetränk aus geschälten Sojabohnen, ohne Zucker, mit einem Proteingehalt von mehr als 2,8 Gewichtsprozent. Präsentiert …14.02.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2202.99.19303Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht- und Gemüsesaftmischung mit Fruchtpüree, Ingwersaft und Weizenkeimöl, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). …
2202.99.9181Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchproteingetränk mit Zusatz von Koffein, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht …
2202.99.9568Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): aromatisiertes Milchmischgetränk mit Matchapulver, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (230 ml). Alkohol: nicht enthalten. …
2202.99.1516Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Grundlage von Reissirup, Mandeln und Sojaprotein mit Zusatz von Kakao, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml). Alkohol: nicht …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0

€
2202.99.11.91.0Drittlandszoll9,6 %960 €2.082 €3.042 €
2202.99.11.91.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €3.032 €8.992 €
2202.99.11.91.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €3.032 €8.992 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 53 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 13
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2202.99andere: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106.90/42).

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-114/8026.03.1981DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR …
C-139/1422.10.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-267/1330.04.2014Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2202.99.11

  1. 01.01.20172202.99.11neu eingeführt · „Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr“ · aus 2202.90.11
  2. 01.01.20172202.99.11.11.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
  3. 01.01.20172202.99.11.19.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
  4. 01.01.20172202.99.11.91.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
  5. 01.01.20172202.99.11.99.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0

Welche Zolltarifnummer gilt für zuckerfreie Sojagetränke mit verdünntem Saft unter 2202.99.11?

Die Zolltarifnummer 2202.99.11.91.0 gilt für Getränke aus Soja mit 2,8 GHT oder mehr Eiweiß, ohne Zucker, mit Frucht- oder Gemüsesaft, der mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig ist. Zucker enthaltende Getränke dieser Art gehören in 2202.99.11.11.0 oder 2202.99.11.19.0.

Gilt für Sojagetränke mit verdünntem Saft unter 2202.99.11.91.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 2202.99.11.91.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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