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gültig seit 01.01.2023Dual-Use

Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0 – Angereichertes Ytterbiumoxid

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0 erfasst Ytterbiumoxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, das auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Ytterbium-176 angereichert ist. Wasser mit Sauerstoff-18 gehört in 2845.90.90.20.0, (13 C) Kohlenmonoxid in 2845.90.90.30.0 und andere Erzeugnisse der Warennummer in 2845.90.90.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
PositionIsotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich
Zolltarifnummerschweres Wasser (Deuteriumoxid)
Zolltarifnummeran Bor-10 angereichertes Bor und seine Verbindungen
Zolltarifnummeran Lithium-6 angereichertes Lithium und seine Verbindungen
ZolltarifnummerHelium-3
Unterpositionandere
ZolltarifnummerDeuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerWasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert (CAS RN 14314-42-2)
Zolltarifnummer(13 C) Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)
ZolltarifnummerYtterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2845.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2845.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2845.90.90.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2845.90.90.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0?

Kapitel 28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische … › 2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844) …
✓andere, also nicht: schweres Wasser (Deuteriumoxid), an Bor-10 angereichertes Bor und seine Verbindungen, an Lithium-6 angereichertes Lithium und seine …Die Ware ist ein Isotop oder eine Verbindung eines Isotops, etwa Kohlenstoff 13, Lithium 7 oder Sauerstoff 18, und liegt nicht schon als schweres Wasser, angereichertes Bor, angereichertes Lithium oder Helium-3 vor.
✓andere, also nicht: Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die …Die Ware ist ein Isotop oder eine Isotopenverbindung außerhalb von Deuterium, etwa Stickstoff 15 oder Bor 11 in einer Verbindung.
✓Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Ytterbium-176Die Ware ist Ytterbiumoxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Ytterbium-176. Sie erkennen sie an der Bezeichnung Ytterbiumoxid und an diesen Grenzwerten.
2845.90.90.50.0Ytterbiumoxid, an Ytterbium-176 angereichert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0?

  • ×schweres Wasser (Deuteriumoxid)2845.10.00.00.0
  • ×an Bor-10 angereichertes Bor und seine Verbindungen2845.20.00.00.0
  • ×an Lithium-6 angereichertes Lithium und seine Verbindungen2845.30.00.00.0
  • ×Helium-32845.40.00.00.0
  • ×Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse …2845.90.10.00.0
  • ×Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert (CAS RN 14314-42-2)2845.90.90.20.0
  • ×(13 C) Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)2845.90.90.30.0
  • ×andere, also nicht: Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als …2845.90.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2845.90.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2845.90.90.20.0Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert (CAS RN 14314-42-2)Autonome Zollaussetzung
2845.90.90.30.0(13 C) Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)Autonome Zollaussetzung
2845.90.90.50.0Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
2845.90.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2845.90.90 eingereiht

10 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI22598/26-1DeutschlandGermaniumtetrafluorid, angereichert mit Germanium-72 Die Ware kennzeichnet sich als farbloses Gas. Den Angaben nach …25.10.2029
DEBTI22592/26-1DeutschlandBortrifluorid angereichert mit Bor-11-Isotop Die Ware kennzeichnet sich als farbloses Gas. Den Angaben nach handelt es …25.10.2029
DEBTI22589/26-1DeutschlandXenon, angereichert mit Xenon-129-Isotop Die Ware kennzeichnet sich als farbloses Gas. Den Angaben nach handelt es sich …25.10.2029
DEBTI19314/26-1DeutschlandAmmoniumsalze und Nitrate, mit Stickstoff-Isotop 15N Bei den Waren handelt es sich nach den Angaben um chemisch …04.10.2029
DEBTI22596/26-1DeutschlandSauerstoff, angereichert mit Sauerstoff-17 Die Ware kennzeichnet sich als farbloses Gas. Den Angaben nach handelt es …27.09.2029
DEBTI17060/26-1Deutschland176-Ytterbiumoxid\n\nBei der Ware handelt es sich um ein Pulver verpackt in versiegelten Glasgefäßen. Den Angaben nach …19.07.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0

€
2845.90.90.50.0Drittlandszoll5,5 %550 €2.005 €2.555 €
2845.90.90.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 2845.90.90.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2845.90.90.50.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C225, 1C232, 1C233 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 1
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen. B) Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen: a) Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811); b) Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812); c) Kohlenstoffdisulfid (Position 2813); d) Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842); e) mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 6
6. Zu Position 2844 gehören nur: a) Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84; b) natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt; c) anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt; d) Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen; e) verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren; f) radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind. Als „Isotope“ im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten: — isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen; — Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2845.90.90andere: Zu den Isotopen und ihren Verbindungen dieser Unterposition gehören z. B.: 1. Kohlenstoff 13, Lithium 6, Lithium 7 und ihre Verbindungen; 2. Bor 10, Bor 11, Stickstoff 15, Sauerstoff 18 und ihre Verbindungen (z. B. 10B2O3, 10B4C, 15NH3, H2 18O). Sie werden bei der wissenschaftlichen Forschung und in der Kernindustrie verwendet.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 28 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2845.90.90

  1. 01.01.19722845.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.07.20072845.90.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2845.90.90
  3. 01.07.20072845.90.90.20.0neu eingeführt · „Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert“ · aus 2845.90.90
  4. 01.07.20072845.90.90.30.0neu eingeführt · „Kohlenmonoxid ( 13 C)“ · aus 2845.90.90
  5. 01.07.20072845.90.90.90.0neu eingeführt · aus 2845.90.90
  6. 01.01.20142845.90.90.20.0Wortlaut geändert · „Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert (CAS RN 14314-42-2)“ · vorher „Wasser, zu 95 GHT oder mehr mit Sauerstoff-18 angereichert“
  7. 01.01.20142845.90.90.30.0Wortlaut geändert · „(13 C) Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)“ · vorher „Kohlenmonoxid ( 13 C)“
  8. 01.01.20232845.90.90.50.0neu eingeführt · „Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2845.90.90.50.0

Welche Nummer gilt für Ytterbiumoxid, angereichert an Ytterbium-176, in der Warennummer 2845.90.90?

Ytterbiumoxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Ytterbium-176, gehört in 2845.90.90.50.0. Wasser mit Sauerstoff-18 gehört in 2845.90.90.20.0, (13 C) Kohlenmonoxid in 2845.90.90.30.0 und andere Erzeugnisse in 2845.90.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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