01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3105.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3105.90.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3105.90.20.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3105.90.20.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0?
- ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
- ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
- ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
- ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
- ×andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.51, 3105.59
- ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff3105.90.80
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHT3105.90.20.30.0
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 …3105.90.20.40.0
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 …3105.90.20.50.0
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 GHT3105.90.20.60.0
- ×andere, also nicht: natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …3105.90.20.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.90.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3105.90.20.10.0 | natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …diese Seite | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 3105.90.20.30.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.90.20.40.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.90.20.50.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.90.20.60.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.90.20.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.90.20 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ROBTI2025/005092Rumänien | Nach den vom Antragsteller übermittelten zusammengetragenen Informationen ist das als „chemischer Dünger für die … | 12.08.2028 |
| ROBTI2025/004922Rumänien | Entsprechend der vom Antragsteller vorgelegten Beschreibung und den übermittelten zusätzlichen Informationen ist das … | 12.05.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3105.90.80 | 6 | Konzentrat von Huminsäuren in Gelform. Hergestellt durch wässrige alkalische Extraktion von Huminstoffen aus Torf, mit deren Umwandlung in Kaliumhumat und anschließender Herstellung einer … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0,00 EUR je t.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8251 | Russland | 6,5 % + 70,00 EUR je t | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0
Anmerkungen (5)
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3105.90.20 bis 3105.90.80 | andere: Hierher gehören: 1. alle Düngemittel, die die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium enthalten. Nicht hierher gehört jedoch chemisch einheitliches Kaliumnitrat, auch wenn es als Düngemittel verwendet werden kann (Unterposition 2834.21.00); 2. alle anderen Düngemittel mit nur einem hauptsächlichen düngenden Stoff, andere als die der Positionen 3102 bis 3104. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3105.90.20
- 01.01.20143105.90.20neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff“ · aus 3105.90.10, aus 3105.90.91, aus 3105.90.99
- 01.01.20143105.90.20.10.0neu eingeführt · „natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20143105.90.20.30.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20143105.90.20.40.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20143105.90.20.50.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20143105.90.20.60.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20143105.90.20.90.0neu eingeführt · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kaliumnatriumnitrat aus Chile unter 3105.90.20?
Für natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile mit höchstens 44 GHT Kaliumnitrat und höchstens 16,3 GHT Stickstoff, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gilt die Zolltarifnummer 3105.90.20.10.0. Feste Düngemittel mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat gehören in die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 3105.90.20.
Gibt es CBAM bei der Einfuhr von Kaliumnatriumnitrat aus Chile unter 3105.90.20.10.0?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Zolltarifnummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM); als Unterlage ist eine CBAM-Kontonummer anzugeben.
Welcher Drittlandszoll gilt bei der Einfuhr von Kaliumnatriumnitrat aus Russland unter 3105.90.20.10.0?
Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr aus Russland hängt bei 3105.90.20.10.0 von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex