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gültig seit 01.01.20141 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0 – Sonstige Stickstoffdünger >10 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Düngemittel mit mehr als 10 GHT Stickstoff, bezogen auf den wasserfreien Stoff, die weder natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile noch feste Ammoniumnitrat-Düngemittel sind, etwa Flüssigdünger. Natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile gehört in 3105.90.20.10.0, feste Ammoniumnitrat-Düngemittel mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat und bestimmtem Kaliumgehalt je nach Gehalt in 3105.90.20.30.0, 3105.90.20.40.0, 3105.90.20.50.0 oder 3105.90.20.60.0.

Typische Waren:Flüssigdünger

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
3105.51 – 3105.59andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
Zolltarifnummernatürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3105.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3105.90.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3105.90.20.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3105.90.20.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder …
✓andere, also nicht: Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger, mineralische …Die Ware muss ein mineralisches oder chemisches Düngemittel sein, dessen Hauptbestandteil Stickstoff, Phosphor oder Kalium ist. Sie darf nicht in Tabletten oder ähnlichen Formen und nicht in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger aufgemacht sein, was Sie an der Produktbeschreibung und der Packung erkennen.
✓mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien StoffDer Stickstoffgehalt muss mehr als 10 GHT betragen, bezogen auf den wasserfreien Stoff. Düngemittel mit geringerem Stickstoffgehalt gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …Hierher gehört ein Düngemittel, das keine der benannten Ausführungen ist, etwa ein flüssiges Gemisch aus Torfextrakt und mineralischen Düngemitteln in Packungen über 10 kg.
3105.90.20.90.0Sonstige Stickstoffdünger über 10 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0?

  • ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
  • ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
  • ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
  • ×andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.51, 3105.59
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
  • ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff3105.90.80
  • ×natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT …3105.90.20.10.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHT3105.90.20.30.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 …3105.90.20.40.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 …3105.90.20.50.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 GHT3105.90.20.60.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.90.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3105.90.20.10.0natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
3105.90.20.30.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.90.20.40.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.90.20.50.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.90.20.60.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.90.20.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.90.20 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ROBTI2025/005092RumänienNach den vom Antragsteller übermittelten zusammengetragenen Informationen ist das als „chemischer Dünger für die …12.08.2028
ROBTI2025/004922RumänienEntsprechend der vom Antragsteller vorgelegten Beschreibung und den übermittelten zusätzlichen Informationen ist das …12.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3105.90.806Konzentrat von Huminsäuren in Gelform. Hergestellt durch wässrige alkalische Extraktion von Huminstoffen aus Torf, mit deren Umwandlung in Kaliumhumat und anschließender Herstellung einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0

€
3105.90.20.90.0Drittlandszoll6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8251Russland6,5 % + 70,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3105.90.20 bis 3105.90.80andere: Hierher gehören: 1. alle Düngemittel, die die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium enthalten. Nicht hierher gehört jedoch chemisch einheitliches Kaliumnitrat, auch wenn es als Düngemittel verwendet werden kann (Unterposition 2834.21.00); 2. alle anderen Düngemittel mit nur einem hauptsächlichen düngenden Stoff, andere als die der Positionen 3102 bis 3104.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3105.90.20

  1. 01.01.20143105.90.20neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff“ · aus 3105.90.10, aus 3105.90.91, aus 3105.90.99
  2. 01.01.20143105.90.20.10.0neu eingeführt · „natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20143105.90.20.30.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  4. 01.01.20143105.90.20.40.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 3 GHT oder …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  5. 01.01.20143105.90.20.50.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 6 GHT oder …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  6. 01.01.20143105.90.20.60.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 9 GHT bis 12 …“ · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)
  7. 01.01.20143105.90.20.90.0neu eingeführt · aus 3105.90.10, 3105.90.91, 3105.90.99 (7 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.90.20.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Flüssigdünger unter 3105.90.20?

Flüssigdünger mit mehr als 10 GHT Stickstoff gehört in 3105.90.20.90.0, wenn er weder natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile noch ein festes Ammoniumnitrat-Düngemittel ist. Die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 3105.90.20 erfassen natürliches Kaliumnatriumnitrat aus Chile in 3105.90.20.10.0 und feste Ammoniumnitrat-Düngemittel in 3105.90.20.30.0, 3105.90.20.40.0, 3105.90.20.50.0 und 3105.90.20.60.0.

Gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für Flüssigdünger unter 3105.90.20.90.0?

Ja, bei der Einfuhr von Flüssigdünger unter 3105.90.20.90.0 ist der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder zu beachten. Dafür ist die CBAM-Kontonummer anzugeben, eine Befreiung ist nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 möglich.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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