01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3207.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3207.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3207.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3207.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3207.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3207.10.00.00.0 | zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.10.00 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI1033/25-1Deutschland | Colouring Liquids; gebrauchsfertige, wässrige Metallsalz-Lösungen zum Einfärben von ungesinterten Zahnrestaurationen … | 28.04.2028 |
| ITBTIIT922104-2024-BTI0649Italien | Keramikpigmente. Sie werden aus Mischungen von Pulvern chromophorer Metalloxide (wie beispielsweise FeO, Fe2O3, Cr2O3 … | 09.09.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3207.10.00 | zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3207 des HS, erster Absatz Ziffer 1, beschriebenen Erzeugnisse. Hierher gehören z. B. folgende Erzeugnisse: 1. das als Cobaltaluminat bezeichnete Pigment, das jedoch aus einer nicht stöchiometrischen Mischung von Aluminiumoxid und Cobaltoxid besteht; 2. das als … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3207.10.00
- 01.01.19723207.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen“
- 01.01.19723207.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen“
- 01.01.19883207.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.10.10, 3207.10.90
- 01.01.19883207.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.10.10, 3207.10.90
- 01.01.19933207.10.00wieder anmeldefähig · aus 3207.10.10, 3207.10.90
- 01.01.19933207.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 3207.10.10, 3207.10.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Keramikpigment unter 3207.10.00?
Keramikpigment gehört in die Zolltarifnummer 3207.10.00.00.0, wenn es ein zubereitetes Pigment im Sinne dieser Zeile ist. Die Zeile erfasst zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen.
Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter 3207.10.00?
Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32. Das gilt auch dann, wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
