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gültig seit 01.07.1996

Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0 – Acryl-/Vinylpolymerlösungen, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Lösungen von Acryl- oder Vinylpolymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln, bei denen der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt, etwa Lacke. Die Zolltarifnummern 3208.20.10.10.0, 3208.20.10.20.0 und 3208.20.10.50.0 erfassen Copolymerlösungen und Immersionsdeckschichten mit bestimmten Gehalten, die hier nicht eingereiht werden.

Typische Waren:LackeAcrylpolymer-LösungenPolyolefinlösungenAcrylharzdispersionen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAnstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
Unterpositionauf der Grundlage von Polyestern
Unterpositionauf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
Kombinierte NomenklaturLösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerCopolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem …
ZolltarifnummerImmersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an …
ZolltarifnummerCopolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3208.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3208.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3208.20.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3208.20.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3208 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von …
✓auf der Grundlage von Acryl- oder VinylpolymerenDie Ware muss auf Acryl- oder Vinylpolymeren beruhen, etwa auf einem modifizierten Acrylpolymer oder einem Acrylharz. Das zeigt sich an der Polymerangabe in der Warenbeschreibung.
✓Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem KapitelDie Ware muss eine Lösung im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 sein: ein Erzeugnis der Positionen 3901 bis 3913, ausgenommen Collodium, in flüchtigen organischen Lösemitteln, bei dem der Lösemittelanteil 50 GHT der Lösung übersteigt. Erkennbar ist das an einem flüchtigen organischen Lösemittel, das mehr als die Hälfte der Lösung ausmacht.
✓andere, also nicht: Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem …Die Lösung hat weder das Copolymer noch den Gehalt oder das Lösemittel einer der drei genauer beschriebenen Copolymer- oder Immersionsdeckschicht-Lösungen, dann bleibt die Ware hier.
3208.20.10.90.0Acryl- oder Vinylpolymer-Lösungen, andere Ausführungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0?

  • ×auf der Grundlage von Polyestern3208.10
  • ×andere, also nicht: auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren3208.90
  • ×andere, also nicht: Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel3208.20.90.00.0
  • ×Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT …3208.20.10.10.0
  • ×Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-Alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten …3208.20.10.20.0
  • ×Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von …3208.20.10.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3208.20.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3208.20.10.10.0Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem …Autonome Zollaussetzung
3208.20.10.20.0Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an …Autonome Zollaussetzung
3208.20.10.50.0Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …Autonome Zollaussetzung
3208.20.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3208.20.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI45428/25-1DeutschlandAngaben: Polymerelmulsion; modifiziertes Acrylpolymer in Lösungsmitteln; zur Verwendung für Kleb- und Dichtstoffe. …03.05.2029
DEBTI18507/25-1DeutschlandAngaben: Toluolische Lösung von modifizierten, chlorierten Polyolefinen; Gehalt an Feststoffen: ca. 35 %; Rest …06.07.2028
DEBTI35820/24-1DeutschlandHaftgrundierung (Primer); hellgelbe, einen Film bildende Flüssigkeit; für Klebebandanwendungen im technischen Bereich. …06.11.2027
HUBTIHU190000-2024-3191418773UngarnOH-funktionelle Acrylharzdispersion in organischem Lösungsmittel, farblose Flüssigkeit, in Fässern verpackt. Verwendung …05.11.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3208.20.9014Angaben: Montage-Set; zur Verwendung bei der Montage von Kabelanschlussteilen; enthält Verbrauchsmaterial, Hilfsmittel sowie Teilkomponenten; verpackt in einer Karton-Box. Warenbeschreibung: Set …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0

€
3208.20.10.90.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3208.20.10.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3208.20.10.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 4
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3208.20.10

  1. 01.01.19723208.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“
  2. 01.07.19963208.20.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3208.20.10
  3. 01.07.19963208.20.10.10.0neu eingeführt · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · aus 3208.20.10
  4. 01.07.19963208.20.10.20.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, teilweise quaternisiert durch Diethylsulfat, in Ethanol gelöst“ · aus 3208.20.10
  5. 01.07.19963208.20.10.90.0neu eingeführt · aus 3208.20.10
  6. 01.07.19973208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  7. 01.01.19983208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  8. 01.07.19983208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  9. 01.01.20003208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  10. 01.07.20003208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  11. 01.07.20023208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  12. 01.01.20093208.20.10.20.0aufgehoben
  13. 01.07.20093208.20.10.20.0neu eingeführt · „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-alkensulfonat-Copolymeren …“
  14. 01.07.20113208.20.10.20.0Wortlaut geändert · „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an …“ · vorher „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten Seitenketten, in einer Lösung von n-Butanol und/oder 4-Methyl-2-pentanol und/oder Diisoamylether“
  15. 01.01.20143208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
  16. 01.01.20233208.20.10.50.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …“ · aus 3208.90.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Acrylpolymer-Lösungen unter 3208.20.10?

Acrylpolymer-Lösungen gehören in 3208.20.10.90.0, wenn sie Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 auf Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren sind und keine der drei genauer beschriebenen Copolymer- oder Immersionsdeckschicht-Lösungen darstellen. Ein vZTA-Beispiel betrifft ein modifiziertes Acrylpolymer in Lösungsmitteln, das für Kleb- und Dichtstoffe verwendet wird.

Welche Zolltarifnummer gilt für Lack unter 3208.20.10?

Lack gehört in 3208.20.10.90.0, wenn er eine Lösung im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 auf Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren ist und keine der drei genauer beschriebenen Copolymer- oder Immersionsdeckschicht-Lösungen darstellt. Ein vZTA-Beispiel betrifft eine OH-funktionelle Acrylharzdispersion in organischem Lösungsmittel als Rohstoff für Farben und Beschichtungen für Kunststoffoberflächen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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