01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3208.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3208.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3208.20.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3208.20.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0?
- ×auf der Grundlage von Polyestern3208.10
- ×andere, also nicht: auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren3208.90
- ×andere, also nicht: Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel3208.20.90.00.0
- ×Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT …3208.20.10.10.0
- ×Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-Alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten …3208.20.10.20.0
- ×Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von …3208.20.10.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3208.20.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3208.20.10.10.0 | Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem … | Autonome Zollaussetzung |
| 3208.20.10.20.0 | Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an … | Autonome Zollaussetzung |
| 3208.20.10.50.0 | Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem … | Autonome Zollaussetzung |
| 3208.20.10.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3208.20.10 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI45428/25-1Deutschland | Angaben: Polymerelmulsion; modifiziertes Acrylpolymer in Lösungsmitteln; zur Verwendung für Kleb- und Dichtstoffe. … | 03.05.2029 |
| DEBTI18507/25-1Deutschland | Angaben: Toluolische Lösung von modifizierten, chlorierten Polyolefinen; Gehalt an Feststoffen: ca. 35 %; Rest … | 06.07.2028 |
| DEBTI35820/24-1Deutschland | Haftgrundierung (Primer); hellgelbe, einen Film bildende Flüssigkeit; für Klebebandanwendungen im technischen Bereich. … | 06.11.2027 |
| HUBTIHU190000-2024-3191418773Ungarn | OH-funktionelle Acrylharzdispersion in organischem Lösungsmittel, farblose Flüssigkeit, in Fässern verpackt. Verwendung … | 05.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3208.20.90 | 14 | Angaben: Montage-Set; zur Verwendung bei der Montage von Kabelanschlussteilen; enthält Verbrauchsmaterial, Hilfsmittel sowie Teilkomponenten; verpackt in einer Karton-Box. Warenbeschreibung: Set … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3208.20.10
- 01.01.19723208.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“
- 01.07.19963208.20.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3208.20.10
- 01.07.19963208.20.10.10.0neu eingeführt · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · aus 3208.20.10
- 01.07.19963208.20.10.20.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, teilweise quaternisiert durch Diethylsulfat, in Ethanol gelöst“ · aus 3208.20.10
- 01.07.19963208.20.10.90.0neu eingeführt · aus 3208.20.10
- 01.07.19973208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.01.19983208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.07.19983208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.01.20003208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.07.20003208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.07.20023208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam …“ · vorher „Mit einem Anteil von 34 GHT bis 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.01.20093208.20.10.20.0aufgehoben
- 01.07.20093208.20.10.20.0neu eingeführt · „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-alkensulfonat-Copolymeren …“
- 01.07.20113208.20.10.20.0Wortlaut geändert · „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an …“ · vorher „Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten Seitenketten, in einer Lösung von n-Butanol und/oder 4-Methyl-2-pentanol und/oder Diisoamylether“
- 01.01.20143208.20.10.10.0Wortlaut geändert · „Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem …“ · vorher „mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat“
- 01.01.20233208.20.10.50.0neu eingeführt · „Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem …“ · aus 3208.90.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3208.20.10.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Acrylpolymer-Lösungen unter 3208.20.10?
Acrylpolymer-Lösungen gehören in 3208.20.10.90.0, wenn sie Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 auf Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren sind und keine der drei genauer beschriebenen Copolymer- oder Immersionsdeckschicht-Lösungen darstellen. Ein vZTA-Beispiel betrifft ein modifiziertes Acrylpolymer in Lösungsmitteln, das für Kleb- und Dichtstoffe verwendet wird.
Welche Zolltarifnummer gilt für Lack unter 3208.20.10?
Lack gehört in 3208.20.10.90.0, wenn er eine Lösung im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 auf Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren ist und keine der drei genauer beschriebenen Copolymer- oder Immersionsdeckschicht-Lösungen darstellt. Ein vZTA-Beispiel betrifft eine OH-funktionelle Acrylharzdispersion in organischem Lösungsmittel als Rohstoff für Farben und Beschichtungen für Kunststoffoberflächen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen