01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8411.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8411.12.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8411.12.80.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8411.12.80.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0?
- ×Turbo-Propellertriebwerke8411.21, 8411.22
- ×andere Gasturbinen8411.81, 8411.82
- ×Teile8411.91, 8411.99
- ×mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger8411.11
- ×mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN8411.12.10
- ×mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN8411.12.30
- ×für zivile Luftfahrzeuge8411.12.80.10.0
- ×für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden8411.12.80.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8411.12.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8411.12.80.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8411.12.80.20.0 | für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8411.12.80.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8411.12.80 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A001, 9A101 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8411.11.00 bis 8411.12.80 | Turbo-Strahltriebwerke: Nicht hierher gehören gesondert gestellte so genannte Nachverbrenner (Unterposition 8411.91.00). |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8411.12.80
- 01.01.20068411.12.80neu eingeführt · „mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN“ · aus 8411.12.11, aus 8411.12.19, aus 8411.12.90
- 01.01.20068411.12.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8411.12.11, 8411.12.13, 8411.12.19, 8411.12.90
- 01.01.20068411.12.80.20.0neu eingeführt · „für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ · aus 8411.12.11, 8411.12.13, 8411.12.19, 8411.12.90
- 01.01.20068411.12.80.90.0neu eingeführt · aus 8411.12.11, 8411.12.13, 8411.12.19, 8411.12.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Turbo-Strahltriebwerke über 132 kN Schubkraft, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, unter 8411.12.80?
Für Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft über 132 kN, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind und nicht für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, gilt die Zolltarifnummer 8411.12.80.90.0. Für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8411.12.80.10.0, für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, die Zolltarifnummer 8411.12.80.20.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission