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gültig seit 01.01.2006Dual-Use

Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0 – Turbo-Propellertriebwerke, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger, die weder für zivile Luftfahrzeuge noch für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, bestimmt sind. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8411.21.00.10.0, für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, gilt 8411.21.00.20.0, und Turbo-Propellertriebwerke mit mehr als 1 100 kW gehören in die Unterposition 8411.22.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTurbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
Turbo-Propellertriebwerke
Unterpositionmit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerfür Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 1 100 kW

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8411.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8411.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8411.21.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8411.21.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke …
✓Turbo-PropellertriebwerkeDie Ware muss ein Turbo-Propellertriebwerk sein, keine Teile davon.
✓mit einer Leistung von 1 100 kW oder wenigerDas Triebwerk muss eine Leistung von 1 100 kW oder weniger haben.
✓andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge, für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft …Übrig bleiben Turbo-Propellertriebwerke, die weder für zivile Luftfahrzeuge noch für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, bestimmt sind.
8411.21.00.90.0Turbo-Propellertriebwerke bis 1 100 kW, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8411.21.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8411.21.00.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8411.21.00.20.0für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werdenZollsatz bei Endverwendung
8411.21.00.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8411.21.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0

€
8411.21.00.90.0Drittlandszoll3,6 %360 €1.968 €2.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt 3,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8411.21.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8411.21.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A001, 9A102 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Simbabwe, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8411.21.00

  1. 01.01.19728411.21.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger“
  2. 01.01.19888411.21.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8411.21.10, 8411.21.90
  3. 01.01.20068411.21.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8411.21.10, 8411.21.90
  4. 01.01.20068411.21.00.20.0neu eingeführt · „für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ · aus 8411.21.10, 8411.21.90
  5. 01.01.20068411.21.00.90.0neu eingeführt · aus 8411.21.10, 8411.21.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8411.21.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8411.21.00 für Turbo-Propellertriebwerke bis 1 100 kW?

Für Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von 1 100 kW oder weniger, die nicht für zivile Luftfahrzeuge oder für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, bestimmt sind, gilt 8411.21.00.90.0. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8411.21.00.10.0, für die genannten Luftfahrzeuge 8411.21.00.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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