Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0 – Stationäre Gasturbinen-Schaufeln

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Ringsegmente sowie Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb, aus Superlegierungen auf Nickelbasis, für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K bis nicht mehr als 1 600 K und mit höchstens 500 mm Länge, 900 mm Breite und 1 300 mm Höhe. Radförmige Bestandteile mit Schaufelblättern für Turbolader, die im Präzisionsgussverfahren aus einer Nickellegierung nach den genannten Normen hergestellt sind, mit einer Hitzeresistenz von höchstens 1100 °C, einem Durchmesser von 28 bis 180 mm und einer Höhe von 20 bis 150 mm, gehören in die Zolltarifnummer 8411.99.00.20.0. Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades mit einem Durchmesser von 28 mm bis höchstens 181 mm gehören in die Zolltarifnummer 8411.99.00.30.0 und Teile von Gasturbinen für zivile Luftfahrzeuge in die Zolltarifnummer 8411.99.00.10.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTurbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
Teile
Unterpositionvon Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken
Unterpositionandere
Zolltarifnummervon Gasturbinen für zivile Luftfahrzeuge
andere
ZolltarifnummerRadförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art - hergestellt im …
ZolltarifnummerTurbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr …
ZolltarifnummerRingsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8411.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8411.99.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8411.99.00.4510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8411.99.00.45.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke …
✓TeileDie Ware ist ein Teil einer Gasturbine und keine vollständige Gasturbine.
✓andere, also nicht: von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-PropellertriebwerkenDie Ware gehört nicht zu Teilen von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken, sondern zu Teilen anderer Gasturbinen.
✓andere, also nicht: von Gasturbinen für zivile LuftfahrzeugeDie Ware ist Teil einer Gasturbine, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.
✓Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb — aus Superlegierungen auf Nickelbasis, — für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K, jedoch nicht mehr als 1 600 K, — mit einer Länge von nicht mehr als 500 mm, — mit einer Breite von nicht mehr als 900 mm, — mit einer Höhe von nicht mehr als 1 300 mmDie Ware ist ein Ringsegment, eine Leit- oder Laufschaufel für Turbinen als Teil einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb. Sie besteht aus Superlegierungen auf Nickelbasis, ist für eine Betriebstemperatur von mehr als 600 K bis nicht mehr als 1 600 K bestimmt und misst höchstens 500 mm in der Länge, 900 mm in der Breite und 1 300 mm in der Höhe.
8411.99.00.45.0Stationäre Gasturbinen-Schaufeln

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0?

  • ×Turbo-Strahltriebwerke8411.11, 8411.12
  • ×Turbo-Propellertriebwerke8411.21, 8411.22
  • ×andere Gasturbinen8411.81, 8411.82
  • ×von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken8411.91
  • ×von Gasturbinen für zivile Luftfahrzeuge8411.99.00.10.0
  • ×Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art - hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus einer …8411.99.00.20.0
  • ×Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …8411.99.00.30.0
  • ×andere, also nicht: Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb — …8411.99.00.99.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8411.99.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8411.99.00.10.0von Gasturbinen für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8411.99.00.20.0Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art - hergestellt im …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8411.99.00.30.0Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8411.99.00.45.0Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb …diese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent
8411.99.00.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8411.99.00 eingereiht

36 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Polen33
Rumänien2
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
ROBTI2026-005540RumänienGemäß der Beschreibung des Antragstellers und den in der Datenbank veröffentlichten Fotos handelt es sich bei dem …02.08.2029
ROBTI2026-005539RumänienGemäß der Beschreibung des Antragstellers und den in der Datenbank veröffentlichten Fotos handelt es sich bei dem …02.08.2029
PLBTIWIT-2026-000345PolenSchutzabdeckungsbaugruppe, metallische Schutzabdeckung zur Montage im Inneren eines Hilfstriebwerks (APU 3000), das in …15.04.2029
PLBTIWIT-2025-001047PolenZusammenbau des Turbinengehäuses eines Turboladers, unregelmäßig gegossene Form aus Stahlguss mit Zusätzen von Chrom …11.08.2028
PLBTIWIT-2025-000597PolenRingförmiger, geschlitzter Ring (mit nicht geschlossenem Umfang), bestimmt für den Einsatz in einer …11.05.2028
PLBTIWIT-2025-000580PolenRingförmiges Element, geschnitten (mit nicht geschlossenem Umfang), bestimmt für den Einsatz in einer …08.05.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0

€
8411.99.00.45.0Drittlandszoll4,1 %410 €1.978 €2.388 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2031alle Länder0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 4,1 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8411.99.00.45.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8411.99.00.45.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 9A002, 9A003, 9A102 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosBelarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8411.99.00andere: Hierher gehören auch Rotor (Gebläse)-Flügel für Gasturbinen, selbst dann wenn die Gasturbine als Antriebsmaschine kombiniert mit einem elektrischen Generator arbeitet.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1035/201425.09.2014Ein Turbinenrad aus einer Nickel-Basis-Legierung mit radial angeordneten Schaufeln für einen Abgasturbolader ist in die Warennummer 8411.99.00 eingereiht.8411.99.00
1035/201425.09.2014Ein Turbinengehäuse aus unedlem Metall mit einer Aussparung für das Turbinenrad und Öffnungen für Abgaseinlass und Abgasauslass ist in die Warennummer 8411.99.00 eingereiht.8411.99.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8411.99.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19728411.99.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19888411.99.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8411.99.10, 8411.99.90
  3. 01.01.20068411.99.00.10.0neu eingeführt · „von Gasturbinen für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8411.99.10, 8411.99.90
  4. 01.01.20138411.99.00.30.0neu eingeführt · „radförmige Gasturbinenkomponente mit Schaufelblatt von der in Turboladern verwendeten Art - hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus …“ · aus 8411.99.00
  5. 01.01.20138411.99.00.99.0neu eingeführt · aus 8411.99.00
  6. 01.07.20158411.99.00.30.0aufgehoben
  7. 01.07.20158411.99.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20168411.99.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20188411.99.00.20.0neu eingeführt · „Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art - hergestellt im …“ · aus 8411.99.00
  10. 01.01.20188411.99.00.30.0neu eingeführt · „Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit - einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C und - einer Aussparung zur Aufnahme eines …“ · aus 8411.99.00
  11. 01.01.20188411.99.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.20198411.99.00.30.0Wortlaut geändert · „Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit - einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C und - einer Aussparung zur Aufnahme eines …“ · vorher „Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit - einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C und - einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, aufweist“
  13. 01.01.20238411.99.00.30.0Wortlaut geändert · „Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28mm oder mehr …“ · vorher „Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit - einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1050° C und - einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist“
  14. 01.07.20258411.99.00.45.0neu eingeführt · „Ringsegmente, Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Ringsegmente und Leit- und Laufschaufeln für stationäre Gasturbinen unter 8411.99.00?

Ringsegmente sowie Leit- und Laufschaufeln für Turbinen als Teile einer stationären Gasturbine zur Stromerzeugung oder als mechanischer Antrieb, aus Superlegierungen auf Nickelbasis, mit einer Betriebstemperatur von mehr als 600 K bis nicht mehr als 1 600 K und höchstens 500 mm Länge, 900 mm Breite und 1 300 mm Höhe, gehören in die Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0. Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit einer Aussparung für ein Turbinenrad von 28 mm bis höchstens 181 mm Durchmesser gehören in die Zolltarifnummer 8411.99.00.30.0.

Wurde die Warennummer 8411.99.00 seit 2025 geändert?

Ja, am 01.07.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8411.99.00 geändert. Diese Seite gilt für die Zolltarifnummer 8411.99.00.45.0 für Ringsegmente und Schaufeln für stationäre Gasturbinen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →