01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8414.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8414.30.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8414.30.20.6010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8414.30.20.60.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0?
- ×Vakuumpumpen8414.10
- ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
- ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
- ×Ventilatoren8414.51, 8414.59
- ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
- ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
- ×andere, also nicht: Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.80
- ×Teile8414.90
- ×mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW8414.30.81, 8414.30.89
- ×für zivile Luftfahrzeuge8414.30.20.10.0
- ×andere, also nicht: Hermetischer Kompressor für Kältemittel R290 für die Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken: -mit einer Leistung von 0,4 kW oder …8414.30.20.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.30.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8414.30.20.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8414.30.20.60.0 | Hermetischer Kompressor für Kältemittel R290 für die Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken: -mit einer Leistung von 0,4 kW oder …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8414.30.20.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.30.20 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI21547/25-1Deutschland | Kältemittelverdichter (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines Rollkolbenverdichters aus exzentrisch gelagertem Rotor … | 07.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8414.30.81 | 8 | Elektrischer Kältemittelverdichter (Abbildung siehe Anlage), - aus einem halbhermetisch geschlossenen zylindrischen Gehäuse mit integriertem Verdichterelement, Elektromotor, Steuerelektronik, diverse … |
| 8414.30.89 | 6 | Schraubenverdichter (Abbildung siehe Anlage), - aus Schraubenkompressorblock mit zwei parallel angeordneten Wellen mit ineinander greifender, schraubenförmiger Verzahnung und Hochleistungslagern … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-405/1411.06.2015 | 1. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8414.30.20
- 01.01.20068414.30.20neu eingeführt · „mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger“ · aus 8414.30.10, aus 8414.30.30
- 01.01.20068414.30.20.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.30.10, 8414.30.30, 8414.30.91, 8414.30.99
- 01.01.20068414.30.20.90.0neu eingeführt · aus 8414.30.10, 8414.30.30, 8414.30.91, 8414.30.99
- 01.07.20268414.30.20.60.0neu eingeführt · „Hermetischer Kompressor für Kältemittel R290 für die Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken: -mit einer Leistung von 0,4 kW oder …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0
Welche Zolltarifnummer gilt für hermetische R290-Kompressoren für Kühl- und Gefrierschränke unter 8414.30.20?
Hermetische Kompressoren für Kältemittel R290 für die Herstellung von Kühl- und Gefrierschränken mit 0,4 kW oder weniger gehören nur dann in 8414.30.20.60.0, wenn alle übrigen Merkmale dieser Zeile erfüllt sind, also insbesondere 190 ml bis 210 ml Schmiermittel, Saug- und Verarbeitungsrohr 6,40 mm bis 6,60 mm, Auslassrohr 4,80 mm bis 5,00 mm, bürstenloser Gleichstrommotor, Kühlleistung 340 W bis 360 W unter ASHRAE-Bedingungen LBP 3 000 U/min, Verdrängung 6,5 cm³ bis 7,5 cm³ und Drehzahlbereich 1 600 U/min bis 4 200 U/min. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8414.30.20.10.0, alle übrigen Kompressoren mit 0,4 kW oder weniger fallen in 8414.30.20.90.0.
Wurde die Zolltarifnummer 8414.30.20.60.0 geändert?
Ja, zum 1. Juli 2026 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert. Am 1. Januar 2006 ist die Nummer aus den Warennummern 8414.30.10 und 8414.30.30 hervorgegangen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile