Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0 – Zivile Luftfahrzeug-Ventilatoren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor für zivile Luftfahrzeuge, sofern sie zu den Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren mit einer Leistung von 125 W oder weniger gehören. Ventilatoren dieser Art ohne Bestimmung für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8414.51.00.90.0, andere Ventilatoren mit Elektromotor, die nicht unter 8414.51 fallen, in die Unterposition 8414.59.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
Ventilatoren
UnterpositionTisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
ZolltarifnummerVentilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.51.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.51.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓VentilatorenDie Ware muss ein Ventilator sein, dessen Luft- oder Gasdruck 2 bar nicht übersteigt und der nur eine rotierende Oberfläche besitzt. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören nicht hierher.
✓Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder wenigerDer Ventilator muss ein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator sein, dessen eingebauter Elektromotor eine Leistung von 125 W oder weniger hat. Ein Ventilator mit einem Motor über 125 W gehört nicht hierher.
✓Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile LuftfahrzeugeDer Elektromotor muss eingebaut sein, und der Ventilator muss für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein. Ist er nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, gehört er nicht hierher.
8414.51.00.10.0Ventilatoren mit Elektromotor für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0?

  • ×Vakuumpumpen8414.10
  • ×hand- oder fußbetriebene Luftpumpen8414.20
  • ×Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art8414.30
  • ×Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert8414.40
  • ×Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger8414.60.00.00.0
  • ×gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke8414.70.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren8414.80
  • ×Teile8414.90
  • ×andere, also nicht: Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger8414.59
  • ×andere, also nicht: Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile Luftfahrzeuge8414.51.00.90.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.51.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.51.00.10.0Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8414.51.00.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.51.00 eingereiht

32 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland28
Frankreich4
vZTAWareGültig bis
DEBTI36164/26-1DeutschlandVentilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem mittels Elektromotor betriebenen einstufigen, vierflügeligen Lüfterrad …27.09.2029
DEBTI28581/26-1DeutschlandVentilator mit Standfuß (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Lüfterrad mit 3 Flügeln (einstufig) und eingebautem …16.08.2029
DEBTI41875/25-1DeutschlandStandventilator (Abbildung siehe Anlage) - aus einem turmartigen Gehäuse (Höhe: 86 cm) mit Standfuß und schwenkbarer …01.02.2029
DEBTI40613/25-1DeutschlandTisch-/Bodenventilator Retro (Abbildung siehe Anlage) - aus einem dreiflügeligen Lüfterrad (einstufig) mit eingebautem …01.02.2029
DEBTI40628/25-1DeutschlandVentilator mit Standfuß (Abbildung siehe Anlage) - aus einem schwenkbaren Lüfterrad mit 4 Flügeln (einstufig) und …25.01.2029
DEBTI29617/25-1DeutschlandMetalen tafelventilator (afbeelding zie bijlage), - bestaande uit een ventilatorwiel met 4 bladen (eentraps) en …19.10.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0

€
8414.51.00.10.0Drittlandszoll––––
8414.51.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8414.51.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.51.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8414.51.00 bis 8414.59.95Ventilatoren: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.51.00

  1. 01.01.19728414.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger“
  2. 01.01.19888414.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8414.51.10, 8414.51.90
  3. 01.01.20068414.51.00.10.0neu eingeführt · „Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.51.10, 8414.51.90
  4. 01.01.20068414.51.00.90.0neu eingeführt · aus 8414.51.10, 8414.51.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor für zivile Luftfahrzeuge unter 8414.51.00?

Für Ventilatoren mit eingebautem Elektromotor für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8414.51.00.10.0. Andere Ventilatoren unter 8414.51.00 gehören in die Zolltarifnummer 8414.51.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →