01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8415.826-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8415.82.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8415.82.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8415.82.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0?
- ×von der zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden verwendeten Art, als Kompaktgerät oder "Split-System" (Anlagen aus getrennten Elementen)8415.10
- ×von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art8415.20
- ×Teile8415.90
- ×mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)8415.81
- ×ohne Kälteerzeugungsvorrichtung8415.83
- ×andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge8415.82.00.91.0, 8415.82.00.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8415.82.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8415.82.00.10.0 | für zivile Luftfahrzeugediese Seite | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8415.82.00.91.0 | mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllt | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8415.82.00.99.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8415.82.00 eingereiht
14 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI40277/26-1Deutschland | Klimagerät (Abbildung siehe Anlage) - aus motorbetriebenem Ventilator, Kältemittelkreislauf, Wassertank, Lamellen … | 25.10.2029 |
| DEBTI29168/26-1Deutschland | Mobile Klimaanlage (Abbildung siehe Anlage) - aus motorbetriebenem Ventilator, Kältemittelkreislauf, Wassertank … | 24.09.2029 |
| DEBTI29167/26-1Deutschland | Tragbare Klimaanlage (Abbildung siehe Anlage) - aus motorbetriebenem Ventilator, Lamellen, einem Luftein- und -auslass … | 20.09.2029 |
| DEBTI27559/26-1Deutschland | Mobile Klimaanlage (Abbildung siehe Anlage) - aus einem nahezu quaderförmigen Gehäuse mit montierten Lenkrollen … | 10.09.2029 |
| DEBTI29469/26-1Deutschland | Mobile Klimaanlage (Abbildung siehe Anlage) - aus motorbetriebenem Ventilator, Wassertank mit Ablassstopfen, Lamellen … | 09.08.2029 |
| DEBTI18621/26-1Deutschland | Mobile Klimaanlage (Abbildung siehe Anlage) - im Wesentlichen aus einem rechteckigen Gehäuse mit montierten Lenkrollen … | 28.06.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8415.82.00
- 01.01.19728415.82.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung“
- 01.01.19888415.82.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8415.82.10, 8415.82.90
- 01.01.20068415.82.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8415.82.10, 8415.82.80
- 01.02.20178415.82.00.91.0neu eingeführt · „mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllt“ · aus 8415.82.00
- 01.02.20178415.82.00.99.0neu eingeführt · aus 8415.82.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Klimageräte für zivile Luftfahrzeuge unter 8415.82.00?
Für Klimageräte mit Kälteerzeugungsvorrichtung, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8415.82.00.10.0. Klimageräte mit Kälteerzeugungsvorrichtung ohne diese Bestimmung gehören in 8415.82.00.99.0, mit HFKW vorbefüllte in 8415.82.00.91.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex