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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8415 – Klimageräte mit Ventilator

Position im Zolltarif

84Kapitel15Position

Klimageräte mit motorbetriebenem Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft gehören in diese Position, auch wenn der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird. Ventilatoren ohne solche Vorrichtungen zum Ändern von Temperatur und Feuchtigkeit der Luft gehören in Position 8414.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8415?

Die Position ist zuerst nach Bauart und Einsatzort unterteilt: Geräte zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden als Kompaktgerät (Warennummer 8415.10.10) oder als Split-System (Warennummer 8415.10.90) gehören zur Unterposition 8415.10, Geräte für den Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen zur Unterposition 8415.20. Die übrigen Geräte werden nach der Kälteerzeugung unterschieden: Umkehrwärmepumpen mit einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs fallen unter 8415.81, andere Geräte mit Kälteerzeugungsvorrichtung unter 8415.82 und Geräte ohne Kälteerzeugungsvorrichtung unter 8415.83. Teile für Klimageräte sind in der Unterposition 8415.90 erfasst.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionKlimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wirdDiese Seite
Unterpositionvon der zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden verwendeten Art, als Kompaktgerät oder "Split-System" (Anlagen aus getrennten Elementen)
2,2 % bis 2,5 % · 7 vZTA
Kombinierte NomenklaturKompaktgeräte
Kombinierte Nomenklatur"Split-Systeme" (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)
Unterpositionvon der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
2,7 % · 1 vZTA
andere
Unterpositionmit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)
2,7 % · 3 vZTA
Unterpositionandere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung
2,7 % · 14 vZTA
Unterpositionohne Kälteerzeugungsvorrichtung
2,7 % · 2 vZTA
UnterpositionTeile
2,7 % · 49 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8415.20von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
8415.81mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs …
8415.82andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung
8415.83ohne Kälteerzeugungsvorrichtung

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8415

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8415. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8415

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder4 von 7
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 7
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder1 von 7
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 7
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder7 von 7
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder7 von 7
KontrolleF-Gase · alle Länder6 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8415

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8415

Zwei der sieben Warennummern der Position 8415 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20028415.10.10eingeführt · Kompaktgeräte · zuletzt geändert 01.02.2017
  2. 01.01.20028415.10.90eingeführt · "Split-Systeme" (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) · zuletzt geändert 01.02.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8415

Welche Nummer gilt für Klimageräte in Position 8415?

Das hängt von Bauart und Einsatzort ab. Kompaktgeräte zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden gehören in die Warennummer 8415.10.10, Split-Systeme in die Warennummer 8415.10.90. Geräte für Kraftfahrzeuge fallen unter die Unterposition 8415.20.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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