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gültig seit 01.01.2017Dual-Use

Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0 – Zivile Luftfahrzeug-Wärmetauscher

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Wärmeaustauscher für zivile Luftfahrzeuge, die Flüssigkeiten oder Gase ohne Zustandsänderung in der Temperatur verändern oder Stoffe verdampfen oder verflüssigen. Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel mit einer Höhe von 100 mm bis 150 mm, einer Breite von 235 mm bis 300 mm, einer Länge von 240 mm bis 300 mm, einer Leistung von 25 kW bis 35 kW und einem Gewicht von 8 kg bis 10 kg gehören in 8419.50.80.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionApparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren …
8419.11 – 8419.19nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher
ZolltarifnummerSterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für Laboratorien
8419.33 – 8419.39Trockner
ZolltarifnummerDestillier- und Rektifizierapparate
UnterpositionWärmeaustauscher
ZolltarifnummerWärmeaustauscher aus Fluorpolymeren und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 3 cm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
ZolltarifnummerAluminiumwärmetauscher für Gaskessel, zur Wärmeübertragung: - mit einer Höhe von 100mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150mm, - mit einer …
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerApparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung
8419.81 – 8419.89andere Apparate und Vorrichtungen
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8419.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8419.50.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8419.50.80.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8419.50.80.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8419 Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch …
✓WärmeaustauscherDie Ware ist ein Wärmeaustauscher, der Flüssigkeiten oder Gase ohne Zustandsänderung in der Temperatur verändert, auch bis zur Sterilisierung oder Pasteurisierung, oder der Stoffe verdampft oder verflüssigt.
✓andere, also nicht: Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 3 cm oder wenigerDie Ware ist ein übriger Wärmeaustauscher, der nicht als Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren mit kleinen Bohrungen für Ein- und Ausgangsleitungen gefertigt ist.
✓für zivile LuftfahrzeugeDie Ware ist für zivile Luftfahrzeuge bestimmt. Andere Verwendungszwecke führen zu einer der übrigen Nummern der Warennummer.
8419.50.80.10.0Wärmeaustauscher für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8419.50.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8419.50.80.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8419.50.80.30.0Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel, zur Wärmeübertragung: - mit einer Höhe von 100mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150mm, - mit einer …Autonome Zollaussetzung
8419.50.80.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8419.50.80 eingereiht

17 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland8
Frankreich4
Slowakei2
Ungarn1
Polen1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI21890/26-1DeutschlandBlutkardioplegie-Set (Abbildung siehe Anlage) - aus Kardioplegie-Wärmeaustauscher mit zylindrischem Gerätekörper aus …13.09.2029
DEBTI31535/25-1DeutschlandAbgasrückführkühler (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines kastenförmigen Einbauelements aus unedlem Metall, mit …12.04.2029
DEBTI3578/26-1DeutschlandÖlkühler - in Form eines blockförmigen Einbauelements mit zwei parallelen Reihen mit- miteinander verbundener Kammern …01.03.2029
DEBTI49162/24-1DeutschlandHybrid-BC-Controller (Wärmeaustauschstation) - aus zwei Plattenwärmetauscher-Sets, Wasserpumpensystem, Ventilblock mit …09.03.2028
DEBTI34873/24-1DeutschlandWärmetauscher für Gas-Brennwertgerät - spezifisch nach Werkzeichnung gefertigtes, nahezu rechteckiges Gehäuse aus …26.09.2027
DEBTI28734/24-1DeutschlandDeckeninduktionsauslass (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines wassergeführten Wärmetauschers aus zwei bzw. vier …15.09.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0

€
8419.50.80.10.0Drittlandszoll––––
8419.50.80.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8419.50.80.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2016/1821.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8419.50.80.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0A001I, 0B001C, 0B001D und 3 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Simbabwe, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8419.50.20 bis 8419.50.80Wärmeaustauscher werden verwendet: 1. zur Temperaturänderung von Flüssigkeiten oder Gasen ohne Zustandsänderung, wobei diese Temperaturänderung bis zur Sterilisierung oder Pasteurisierung gehen kann; 2. zum Verdampfen oder Verflüssigen von Stoffen. Hierher gehören z. B.: 1. Kondensatoren für Stickstoff oder andere Gase; 2. Kühleinrichtungen zum Kühlen und Kondensieren von Lösemitteln, z. B. für Färbereien und …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8419.50.80

  1. 01.01.20178419.50.80neu eingeführt · aus 8419.50.00
  2. 01.01.20178419.50.80.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8419.50.00
  3. 01.01.20178419.50.80.90.0neu eingeführt · aus 8419.50.00
  4. 01.01.20258419.50.80.30.0neu eingeführt · „Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel, für die Wärmeübertragung ausgelegt: -mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“
  5. 01.01.20268419.50.80.30.0Wortlaut geändert · „Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel, zur Wärmeübertragung: - mit einer Höhe von 100mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150mm, - mit einer …“ · vorher „Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel, für die Wärmeübertragung ausgelegt: -mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -mit einer Breite von 235 mm, jedoch nicht mehr als 280 mm, -mit einer Länge von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm, -für eine Leistung von 25 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kW, -mit einem Gewicht von 8 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kg“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8419.50.80.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Wärmeaustauscher für zivile Luftfahrzeuge unter 8419.50.80?

Wärmeaustauscher für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8419.50.80.10.0. Aluminiumwärmetauscher für Gaskessel mit den im Wortlaut genannten Maßen, Leistung und Gewicht gehören in 8419.50.80.30.0, übrige Wärmeaustauscher ohne Luftfahrzeugbestimmung in 8419.50.80.90.0.

Seit wann gilt die Warennummer 8419.50.80 und wann wurde ihre Unterteilung geändert?

Die Warennummer 8419.50.80 gilt seit 01.01.2017. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zum 01.07.2024, 01.01.2025 und 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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