01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8423.826-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8423.82.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8423.82.81.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8423.82.81.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0?
- ×Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen8423.10
- ×Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen8423.20
- ×Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen8423.30
- ×Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen8423.90
- ×für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger8423.81
- ×andere, also nicht: für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5 000 kg8423.89
- ×mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen8423.82.20.00.0
- ×andere, also nicht: Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts8423.82.89.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8423.82.81
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8423.82.81.00.0 | Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8423.82.81 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8423.82.20 | 13 | Wiegebalken - aus zwei Stahlbalken (Abmessungen LxBxH: 1200 x 120 x 85 mm) mit vier einge- bauten Wiegezellen, jeweils einem Griff sowie zwei Transportrollen mit einer über ein elektrisches Kabel … |
| 8423.82.89 | 2 | Deichselwaage digital (Abbildung siehe Anlage) - Bestehend aus einem annähernd rechteckigen Gehäuse aus Kunststoff (Abmessungen: 326 x 50 x 85 mm), Kugelkopf, herausdrehbarem Standfuß aus Gummi … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8423.82.81.00.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8423.82.81 bis 8423.82.89 | andere: Die Erläuterungen zu Unterposition 8423.81.80 gelten sinngemäß. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-108/7626.05.1977 |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8423.82.81
- 01.01.20178423.82.81neu eingeführt · „Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts“ · aus 8423.82.10, 8423.82.90
- 01.01.20178423.82.81.00.0neu eingeführt · „Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts“ · aus 8423.82.10, 8423.82.90
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile