01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8427.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8427.20.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8427.20.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8427.20.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0?
- ×Elektrokraftkarren8427.10
- ×andere Karren8427.90
- ×andere, also nicht: zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr8427.20.90.00.0
- ×Gabelstapler und andere Stapelkraftkarren, für unbefestigtes Gelände8427.20.11.00.0
- ×mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr8427.20.19.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8427.20.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8427.20.19.10.0 | mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll |
| 8427.20.19.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8427.20.19 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FIBTIFI001210-2026-BTI83Finnland | Das Gerät ist eine selbstfahrende, mit Gummireifen ausgestattete Hubarbeitsbühne für Personen mit einem hydraulischen … | 06.09.2029 |
| IEBTIIENEN004-2026-BTI15Irland | DRAAGBARE OPSLAGUNIT MULE DIE EEN OP AFSTAND BESTUURBAAR VOERTUIG IS DAT WORDT GEBRUIKT OM DRAAGBARE OPSLAGCONTAINERS … | 15.02.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07072Frankreich | Eine selbstfahrende thermisch angetriebene gelenkige Hebebühne (Dieselmotor) zur Personenbeförderung, hauptsächlich für … | 19.11.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07070Frankreich | Eine selbstfahrende thermisch angetriebene Scherenhebebühne (Dieselmotor) zur Personenbeförderung, hauptsächlich für … | 19.11.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07069Frankreich | Eine selbstfahrende thermisch angetriebene Scherenhebebühne (Dieselmotor) zur Personenbeförderung, für den Außeneinsatz … | 19.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8427.20.11 | 7 | Teleskoplader (Abbildung siehe Anlage) - aus einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit Allradantrieb, Allradlenkung, hydrostatischem Fahrantrieb, Fahrerkabine und hydraulischem Teleskophubarm, - zum … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 4,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8427 bis 8429 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren: Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter: Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-321/2510.06.2026 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8427.20.19
- 01.01.19728427.20.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 13.11.20238427.20.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8427.20.19
- 13.11.20238427.20.19.10.0neu eingeführt · „mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr“ · aus 8427.20.19
- 13.11.20238427.20.19.90.0neu eingeführt · aus 8427.20.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8427.20.19.90.0
Gilt 8427.20.19.90.0 für selbstfahrende Hebekarren ohne Zugangstechnik für Personen?
Ja, 8427.20.19.90.0 gilt für selbstfahrende Karren mit Hebevorrichtung zum Heben auf einen Meter oder mehr, die nicht als mobile Zugangstechnik für Personen mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr konstruiert sind. Mobile Zugangstechnik dieser Höhe gehört in 8427.20.19.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile