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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0 – Numerische Ausbohr-Fräsmaschinen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

84Kapitel59Position31HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst numerisch gesteuerte kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen für Metall. Kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen ohne numerische Steuerung gehören in 8459.39.00.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionSpanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458
ZolltarifnummerBearbeitungseinheiten auf Schlitten
andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen
Zolltarifnummernumerisch gesteuertDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8459.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8459.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8459.31.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8459.31.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8459 Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich …
✓andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen, also nicht: Bearbeitungseinheiten auf Schlitten, andere Bohrmaschinen, andere Ausbohrmaschinen …Die Maschine muss Bohr- und Fräsfunktionen in einem Ganzen vereinen. Ist sie eine kombinierte Maschine, richtet sich die Einreihung nach ihrer Hauptfunktion.
✓numerisch gesteuertDie Maschine muss numerisch gesteuert sein. Eine Maschine mit einer anderen Steuerung fällt unter die andere Alternative.
8459.31.00.00.0Numerisch gesteuerte kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8459.31.00

ZolltarifnummerWortlaut
8459.31.00.00.0numerisch gesteuert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8459.31.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0

€
8459.31.00.00.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 2B001B, 2B001F, 2B201A der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Myanmar, Simbabwe, Syrien, VenezuelaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8459.31.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 3
3. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8459.31.00 bis 8459.39.00andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen: Siehe die Erläuterungen zu Position 8459 des HS, dritter Absatz Ziffer 3 dritter Unterabsatz.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-108/7626.05.1977

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8459.31.00

  1. 01.01.19728459.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „numerisch gesteuert“
  2. 01.01.19728459.31.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „numerisch gesteuert“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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