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gültig seit 01.01.2012

Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0 – Übrige Mehrphasenmotoren bis 7,5 kW

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 750 W bis 7,5 kW, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind und keiner der gesondert beschriebenen Ausführungen entsprechen. Bürstenlose Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten und einer Ausgangsleistung von 1 000 W bis 1 400 W gehören in 8501.52.20.55.0, wenn die weiteren Merkmale des Wortlauts zutreffen.

Typische Waren:DrehstrommotorenPumpenmotorenInduktionsmotorenBremsmotorenWechselstrommotorenAntriebsmotoren

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
anderer
ZolltarifnummerSynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …
ZolltarifnummerBürstenlose elektrische Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten, mit: -einer Ausgangsleistung von 1 000 W oder mehr, jedoch …
ZolltarifnummerAutomotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.526-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.52.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.52.20.8910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.52.20.89.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware ist ein Wechselstrommotor, der mit mehreren Phasen arbeitet. Drehstrommotoren sind ein Beispiel dafür, die Einreihung ist aber nicht auf dreiphasige Motoren beschränkt.
✓mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kWDie Leistung der Ware muss mehr als 750 W bis 75 kW betragen.
✓mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kWDie Leistung der Ware muss mehr als 750 W bis 7,5 kW betragen.
✓andererDer Motor ist nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt.
✓andererÜbrig bleibt ein Motor, dessen Merkmale zu keiner der gesondert beschriebenen Ausführungen mit eigener Zolltarifnummer aus dieser Warennummer passen.
8501.52.20.89.0Mehrphasenmotoren über 750 W bis 7,5 kW, außer Luftfahrt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.51
  • ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW8501.53
  • ×mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW8501.52.30
  • ×mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW8501.52.90
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8501.52.20.10.0
  • ×SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von 340W oder mehr …8501.52.20.50.0
  • ×Bürstenlose elektrische Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten, mit: -einer Ausgangsleistung von 1 000 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 400 W …8501.52.20.55.0
  • ×Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000 U/min …8501.52.20.70.0
  • ×Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden …8501.52.20.80.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.52.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.52.20.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.52.20.50.0SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.52.20.55.0Bürstenlose elektrische Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten, mit: -einer Ausgangsleistung von 1 000 W oder mehr, jedoch …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.52.20.70.0Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.52.20.80.0Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.52.20.89.0andererdiese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.52.20 eingereiht

23 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Slowakei6
Polen2
Österreich1
Tschechien1
Dänemark1
vZTAWareGültig bis
DEBTI13635/26-1DeutschlandSog. "Three Phase AC Motor" - Mehrphasen-Wechselstrommotor im Wesentlichen bestehend aus einem Elektromotor in einem …01.06.2029
DEBTI10967/26-1Deutschland"Mehrphasen-Wechselstrommotor" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem synchronen, bürstenlosen …17.05.2029
DEBTI10888/26-1DeutschlandMehrphasen-Wechselstrommotor. Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem synchronen, bürstenlosen …17.05.2029
DEBTI48941/24-1Deutschland"CNC-Steuerungseinheit" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - …09.10.2028
DEBTI44376/24-1Deutschland"CNC Steuereinheit" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - zwei …07.09.2028
DEBTI23116/25-1Deutschland"Elektrischer Mehrphasen-Wechselstrommotor" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem synchronen …20.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.52.308"Mehrphasen-Wechselstrommotor, Servomotor" Kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem synchronen, bürstenlosen 3-Phasen-Wechselstrommotor (kennzeichnende Haupttätigkeit), mit einer …
8501.52.904"Wechselstrommotor zum Kühlen des Motorraums im Lkw" - 3-Phasen-Wechselstrommotor - für eine Spannung von 600 bis 850 V - mit einer Ausgangsleistung von max. 40 kW - mit max. 2350 Umdrehungen pro …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0?

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0

€
8501.52.20.89.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.52.20.89.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.52.20.89.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.52.20

  1. 01.01.20068501.52.20neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW“ · aus 8501.52.10, aus 8501.52.91
  2. 01.01.20068501.52.20.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.52.10, 8501.52.91, 8501.52.93, 8501.52.99
  3. 01.01.20128501.52.20.50.0neu eingeführt · „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung …“ · aus 8501.52.20
  4. 01.01.20128501.52.20.89.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 8501.52.20
  5. 01.01.20228501.52.20.50.0Wortlaut geändert · „SynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von …“ · vorher „synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000 rpm mit: - einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW, - Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und - einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders“
  6. 01.07.20258501.52.20.70.0neu eingeführt · „Automotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von …“ · aus 8501.52.20
  7. 01.07.20258501.52.20.80.0neu eingeführt · „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 850 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten …“ · aus 8501.52.20
  8. 01.07.20268501.52.20.55.0neu eingeführt · „Bürstenlose elektrische Synchron-Wechselstrommotoren mit Permanentmagneten, mit: -einer Ausgangsleistung von 1 000 W oder mehr, jedoch …“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8501.52.20 für Motoren für zivile Luftfahrzeuge?

Motoren für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.52.20.10.0. Die Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0 gilt für Motoren mit mehr als 750 W bis 7,5 kW, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind und keiner der gesondert beschriebenen Ausführungen entsprechen.

Wurde die Zolltarifnummer 8501.52.20.89.0 seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt?

Ja, zum 01.07.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8501.52.20 geändert. Eine weitere Änderung dieser Unterteilung ist zum 01.07.2026 verzeichnet.

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8501.52.20 für einen Pumpenmotor mit 3 kW?

Ein Pumpenmotor mit 3 kW gehört in 8501.52.20.89.0, wenn er als Mehrphasen-Wechselstrommotor mehr als 750 W bis 7,5 kW leistet, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist und keiner der gesondert beschriebenen Ausführungen entspricht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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