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gültig seit 01.01.2007Dual-Use

Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0 – Basisstationen für Datennetze

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

85Kapitel17Position61HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Basisstationen aus der Gruppe der anderen Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk. Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung und Wegewahl, gehören in 8517.62.00.00.0.

Typische Waren:Basisstationen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionFernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie …
andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)
ZolltarifnummerBasisstationenDiese Seite
ZolltarifnummerGeräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8517.616-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8517.61.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8517.61.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8517.61.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8517 Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und …
✓andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen …Die Ware muss Töne, Bilder oder andere Daten senden oder empfangen und dafür in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk eingesetzt werden.
✓BasisstationenDie Ware muss als Basisstation ausgeführt sein, wie es der Wortlaut dieser Zolltarifnummer verlangt.
8517.61.00.00.0Basisstationen für Kommunikationsnetze

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8517.61.00

ZolltarifnummerWortlaut
8517.61.00.00.0Basisstationen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8517.61.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0

€
8517.61.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A501, 3A502, 5A001A und 5 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Iran, SimbabweSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 8517 bezeichnet der Begriff „Smartphones“ Telefone für zellulare Netzwerke, ausgestattet mit einem mobilen Betriebssystem, das dafür ausgelegt ist, die Funktionen einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine wie Herunterladen und gleichzeitiges Ausführen mehrerer Anwendungen auszuführen, auch Anwendungen Dritter, auch andere Funktionen wie digitale Kameras und Navigationssysteme umfassend.

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
T-133/9813.02.20011. Die Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte wird für nichtig erklärt, soweit in ihr die Ungültigerklärung der verbindlichen Zolltarifauskünfte Nrn. FR 12030199700151, FR …
C-143/1525.02.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …
C-84/1517.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der …
C-463/9810.05.20011. Die Verordnung (EG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, soweit sie die in ihrem Anhang Nummern 1 bis 3 beschriebenen Adapter, Verbindungsadapter und Transceiver in die …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8517.61.00

  1. 01.01.20078517.61.00neu eingeführt · „Basisstationen“ · aus 8517.21.00, aus 8517.50.00, aus 8517.50.90, aus 8517.80.90, aus 8525.20.80
  2. 01.01.20078517.61.00.00.0neu eingeführt · „Basisstationen“
  3. 01.01.20178517.61.00wieder anmeldefähig · aus 8517.61.00
  4. 01.01.20178517.61.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8517.61.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Basisstationen unter 8517.61.00?

Für Basisstationen gilt die Zolltarifnummer 8517.61.00.00.0. Diese Seite gilt nur für diese 11-stellige Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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