01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8524.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8524.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8524.11.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8524.11.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0?
- ×andere, also nicht: ohne Treiber oder Steuerschaltkreise8524.91.00.00.0, 8524.92.00.00.0, 8524.99.00.00.0
- ×aus organischen Leuchtdioden (OLED)8524.12.00.00.0
- ×andere, also nicht: aus Flüssigkristallen8524.19.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8524.11.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8524.11.00.00.0 | aus Flüssigkristallen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8524.11.00 eingereiht
14 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI2422/26-1Deutschland | LCD-Modul (Abbildung siehe Anlage) - aus einer berührungsempfindlichen 6,7'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung … | 19.04.2029 |
| DEBTI48948/25-1Deutschland | LCD-Modul mit einer monochromen Flüssigkristallanzeige (Anzeigefläche: 52 x 37 mm) in einem Einbaurahmen (ca. 63,5 x 48 … | 18.01.2029 |
| DEBTI48868/25-1Deutschland | LCD-Modul (Abbildung siehe Anlage) - aus einer monochromen Flüssigkristallanzeige aus mehreren Segmenten und Symbolen … | 08.01.2029 |
| DEBTI27378/25-1Deutschland | LCD-Modul (Abbildung siehe Anlage) - aus einer monochromen Flüssigkristallanzeige mit mehreren Segmenten in einem … | 29.09.2028 |
| DEBTI9860/25-1Deutschland | LCD-Modul - aus einer zwischen zwei Glasplatten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht in TN-Technologie in einem … | 19.05.2028 |
| DEBTI11333/24-1Deutschland | LCD-Modul (Abbildung siehe Anlage) - aus einer berührungsempfindlichen 6,7'' Farb-Flüssigkristallanzeige (Auflösung … | 09.06.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1E201, 3A002H, 3A501 und 6 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8524.11.00.00.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
7. Im Sinne der Position 8524 bezeichnen „Flachbildschirmmodule“ Geräte oder Apparate zur Informationsanzeige, mindestens mit einem Anzeigebildschirm ausgestattet, die dazu bestimmt sind, vor Gebrauch in Waren anderer Positionen eingebaut zu werden. Anzeigebildschirme für Flachbildschirmmodule umfassen unter anderem Bildschirme mit flacher, gekrümmter, biegsamer, faltbarer oder dehnbarer Form. Flachbildschirmmodule können zusätzliche Elemente enthalten, auch solche, die zum Empfang von Videosignalen und zur Pixelzuweisung dieser Signale auf der Anzeige nötig sind. Die Position 8524 umfasst jedoch nicht Anzeigemodule, die mit Komponenten für die Umwandlung von Videosignalen (z. B. einem integrierten Skalierungsschaltkreis, einem integrierten Dekodierschaltkreis oder einem Anwendungsprozessor) ausgestattet sind oder auf andere Weise den Charakter von Waren anderer Positionen erhalten haben. Die Einreihung von Flachbildschirmmodulen im Sinne dieser Anmerkung in die Position 8524 hat Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-243/0130.09.2003 | 1. Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird für nichtig erklärt, soweit darin die Konsole mit der Warenbezeichnung in Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8524.11.00
- 01.01.20228524.11.00neu eingeführt · „aus Flüssigkristallen“ · aus 8500.00.00, aus 9013.80.20, aus 9013.80.30
- 01.01.20228524.11.00.00.0neu eingeführt · „aus Flüssigkristallen“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile