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gültig seit 01.01.2007Dual-Use

Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0 – Sendegeräte mit Empfangsgerät

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

85Kapitel25Position60HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Sendegeräte, in die ein Empfangsgerät eingebaut ist. Sendegeräte ohne eingebautes Empfangsgerät gehören in die Zolltarifnummer 8525.50.00.00.0. Typische Waren sind Multimedia-Player sowie DAB/DAB+-Radioempfänger mit FM-Sender oder FM-Modulator für Personenkraftwagen.

Typische Waren:Multimedia-PlayerDAB/DAB+-Radioempfänger mit FM-SenderDAB/DAB+-Radioempfänger mit FM-ModulatorAudio-Aufnahme-/Wiedergabegerät mit Radio

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionSendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
ZolltarifnummerSendegeräte
ZolltarifnummerSendegeräte mit eingebautem EmpfangsgerätDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8525.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8525.60.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8525.60.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8525.60.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen …
✓Sendegeräte mit eingebautem EmpfangsgerätDie Ware muss ein Sendegerät sein, in dem ein Empfangsgerät eingebaut ist. Sender und Empfänger dürfen auch in getrennten Gehäusen liegen, wenn sie eine funktionelle Einheit bilden, etwa durch nahe Aufstellung und gemeinsame Elemente wie die Antenne.
8525.60.00.00.0Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8525.60.00

ZolltarifnummerWortlaut
8525.60.00.00.0Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8525.60.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien3
Italien1
vZTAWareGültig bis
CZBTI45/287597/2025-300000-ZI/01TschechienDAB/DAB+ und FM-Radioempfänger mit FM-Sender, Audio-Aufnahme-/Wiedergabegerät, für den Einsatz in Personenkraftwagen. …12.01.2029
CZBTI45/287594/2025-300000-ZI/01TschechienGemäß den deklarierten Daten handelt es sich um ein Gerät, das einen Empfänger für digitales Radio DAB/DAB+ und einen …11.01.2029
CZBTI45/287591/2025-300000-ZI/01TschechienLaut deklarierter Angaben handelt es sich um ein Gerät, das ein Empfangsgerät für digitales DAB/DAB+-Radio und einen …11.01.2029
ITBTIIT922104-2024-BTI0851ItalienMiniaturisierter, nicht-regenerativer Transponder für CubeSats und kleine Satelliten im niedrigen (LEO) und …12.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0

€
8525.60.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A501, 5A001B, 5A002 und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu der Unterposition 8525.81 gehören nur Hochgeschwindigkeits-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte mit einer oder mehreren der folgenden Eigenschaften: - Aufzeichnungsgeschwindigkeit größer als 0,5 mm/μs - zeitliche Auflösung von 50 ns oder weniger - Bildrate größer als 225 000 Bilder pro Sekunde
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Für die Unterposition 8525.82 gilt, dass strahlungsfeste oder strahlungsresistente Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte so ausgelegt oder abgeschirmt sind, dass sie in einer hoch strahlenden Umgebung funktionieren können. Diese Kameras sind so konstruiert, dass sie ohne Funktionseinbußen einer Gesamtstrahlendosis von mehr als 50 × 103 Gy (Silizium) (5 × 106 RAD (Silizium)) standhalten können.
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zur Unterposition 8525.83 gehören Nachtsicht-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte, in denen eine Fotokathode dazu dient, das vorhandene Licht in Elektronen umzuwandeln, die verstärkt und in ein sichtbares Bild umgewandelt werden können. Zu dieser Unterposition gehören nicht Wärmebildkameras (sie fallen in der Regel in die Unterposition 8525.89).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8525.60.00Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät: Hierher gehören auch Sende-Empfangsgeräte, bei denen der Sender und der Empfänger in verschiedenen Möbeln oder Gehäusen untergebracht sind, sofern diese Geräte eine funktionelle Einheit bilden. Sie sind insbesondere dann als funktionelle Einheit anzusehen, wenn der Sender und der Empfänger nahe beieinander (z. B. im selben Gebäude oder Fahrzeug) aufgestellt werden sollen …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2015/2005.01.2015Ein MEDIA-Server mit 2 TB Flash-Speicher, einer Festplatte mit 4 TB und einem MPEG-Prozessor wurde in die Warennummer 8525.60.00 eingereiht.8525.60.00

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-435/1522.03.2017
C-312/0705.06.20081. Ein Camcorder ist nur dann in die Unterposition 8525.40.99 der Kombinierten Nomenklatur im Sinne von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif …
C-372/1713.09.2018Die Unterposition 8525.80.30 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung …
C-810/1830.04.2020Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8525.60.00

  1. 01.01.20078525.60.00neu eingeführt · „Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät“ · aus 10 Vorgängern
  2. 01.01.20078525.60.00.00.0neu eingeführt · „Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät“ · aus 10 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Multimedia-Player?

Der Multimedia-Player ist unter der Zolltarifnummer 8525.60.00.00.0 eingereiht. Sendegeräte ohne eingebautes Empfangsgerät fallen dagegen unter 8525.50.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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