Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Bekleidungsmuster gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bekleidungsmuster
Der HS-Code für Bekleidungsmuster lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Bekleidungsmuster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bekleidungsmustern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 6307, da die Ware als andere konfektionierte Spinnstoffware beschrieben ist. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 630790, da keine speziellere Position für Muster existiert. Die endgültige 11-stellige Nummer ergibt sich aus der TARIC-Unterposition 6307909899.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bekleidungsmuster
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren – andere – aus Gewirken oder Gestricken | 6307.90.10.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bekleidungsmuster (6307) ≠ Andere konfektionierte Waren – andere – aus Gewirken oder Gestricken (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bekleidungsmuster bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bekleidungsmuster (6307) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (6217) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bekleidungsmuster bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware nicht als Musterstück, sondern als fertiges Erzeugnis oder in anderer Form vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bekleidungsmuster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3820/12-1 | Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Greybull Musterlasche – zehn verschiedenfarbige Textilmuster aus Geweben, mit Druckknöpfen zusammengeknöpft, zur Veranschaulichung der Stoffqualität | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI46211/22-1 | Stoffmusterkarte mit zwei Zuschnitten (Gewebe + Gewirke) auf Pappe geheftet – Einreihung in 6307.90.98.99.0 (letztgenannte UP bei Gleichrangigkeit) | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI49707/21-1 | Stoffmusterkarte (Gewebe mit PU-Beschichtung) auf Pappe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI49710/21-1 | Ansichtsmuster aus Geweben der Pos. 5903 | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35371/24-1 | Stoffmusterkarte Nr.3 aus Plüschgewirken | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35365/24-1 | Stoffmusterkarte Nr.1 aus Gewirken der Position 5903 | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Bekleidungsmuster
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Bekleidungsmuster mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein und erhalten Sie sofort Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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