Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnitts- bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Filz.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelWATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN56
- PositionFilze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen5602
- UnterpositionNadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse560210
- Kombinierte Nomenklaturweder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert56021011
- Kombinierte NomenklaturNadelfilze56021011
- Zolltarifnummeraus anderen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Filz
Der HS-Code für Filz lautet 5602.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5602.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5602.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5602.10.19.00.0.
Einreihung von Filz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind zwingend anzuwenden. Für Filz gelten insbesondere AV 1 und AV 6.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Filz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert | 5602.10.90.00.0 | 6,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 5602.21.00.00.0 | 6,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus groben Tierhaaren | 5602.29.00.10.0 | 6,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus anderen Spinnstoffen | 5602.29.00.90.0 | 6,7 % |
| Alternative EinreihungNadelfilze aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 | 5602.10.11.00.0 | 6,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Filz (5602) ≠ Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert (5602) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filz bleibt die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filz (5602) ≠ Andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (5602) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filz bleibt die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filz (5602) ≠ Andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch laminiert, aus groben Tierhaaren (5602) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filz bleibt die Zolltarifnummer 5602.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Filz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE6023/16-1 | Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Polypropylen), weder getränkt/bestrichen/überzogen/laminiert | 5602.10.19.00.0 |
| DEBTI12694/23-1 | Laminierter Nadelfilz mit Kunststofffolie | 5602.10.90.00.0 |
| DEBTI20287/19-1 | Walkfilz/Wollfilz, kein Nadelfilz, aus Wolle | 5602.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
6,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Filz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Filz mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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