Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gerösteter Kaffee leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionKaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt0901
- UnterpositionKaffee, geröstet090121
- Zolltarifnummernicht entkoffeiniert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerösteter-Kaffee
Der HS-Code für Gerösteter-Kaffee lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.
Einreihung von Gerösteter-Kaffee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerösteter-Kaffee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggerösteter Kaffee, entkoffeiniert | 0901.22.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungKaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert | 0901.11.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee | 2101.11.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative Einreihungandere geröstete Kaffeemittel | 2101.30.19.00.0 | 7,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gerösteter-Kaffee (0901) ≠ gerösteter Kaffee, entkoffeiniert (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerösteter-Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerösteter-Kaffee (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerösteter-Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerösteter-Kaffee (0901) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (2101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerösteter-Kaffee bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee | 2101.11.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative Einreihungandere geröstete Kaffeemittel | 2101.30.19.00.0 | 7,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerösteter-Kaffee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38877/19-1 | Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (ganze Bohnen, 100% Robusta) | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI38876/19-1 | Gemahlener gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee (kein löslicher Kaffee) | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI41842/19-1 | Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen (Arabica/Robusta) | 0901.21.00.00.0 |
| DE18036/17-1 | Türkischer Kaffee, gemahlen, geröstet, nicht entkoffeiniert | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI37123/18-1 | Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen | 0901.21.00.00.0 |
| DEHH/1984/06-1 | Gemahlener Röstkaffee in Kapseln (Espresso) | 0901.21.00.00.0 |
| DEHH/1142/08-1 | Gemahlener türkischer Röstkaffee | 0901.21.00.00.0 |
| DEB/1152/06-2 | Kaffeebohnen geröstet, als Dekorationsmaterial | 0901.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gerösteter Kaffee aus Ihrem Ursprungsland. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 % (ermäßigt).
Ausfuhrzollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Waren und deren Zolltarifnummern.