Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Glaskeramik leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierenden Systems ab:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)7013
- Zolltarifnummeraus Glaskeramik
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glaskeramik
Der HS-Code für Glaskeramik lautet 7013.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.10.00.00.0.
Einreihung von Glaskeramik nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glaskeramik in die Zolltarifnummer 7013.10.00.00.0 stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierenden Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel erfolgt. Position 7013 erfasst Glaswaren zu bestimmten Zwecken; die Unterposition 701310 spezifiziert Waren aus Glaskeramik.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glaskeramik
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden (für fertige Glaskeramik-Kochfelder) | 8516.60.50.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 8516.60.50.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 7013.49.10.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 7013.49.90.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 7020.00.00.00.0 | 11 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glaskeramik (7013) ≠ Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden (für fertige Glaskeramik-Kochfelder) (8516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glaskeramik bleibt die Zolltarifnummer 7013.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glaskeramik (7013) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (8516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Glaskeramik bleibt die Zolltarifnummer 7013.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glaskeramik (7013) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Glaskeramik bleibt die Zolltarifnummer 7013.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden (für fertige Glaskeramik-Kochfelder) | 8516.60.50.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 8516.60.50.00.0 | 11 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glaskeramik (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44910/19-1 | Glaskeramik-Kochfeld aus einer Glaskeramikplatte mit 2 Kochzonen, elektronischer Steuerung, Touch-Steuerung | 7013.10.00.00.0 |
| DEBTI44909/19-1 | Glaskeramik-Kochfeld aus einer Glaskeramikplatte mit 4 Kochzonen, Drehreglern, 6000 Watt | 7013.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11 % | Drittlandszoll |
| USA | 11 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Glaskeramik
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Glaskeramik: Geben Sie Warenwert, Zollsatz (11 %) und Einfuhrumsatzsteuer (19 %) in den Rechner ein.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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