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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0 – Glasuren und verglasbare Massen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, die sich im Allgemeinen als Pulver, Granalien oder Schuppen darstellen und dazu dienen, Waren aus Keramik oder Eisen durch Aufschmelzen einen zusammenhängenden Überzug zu geben. Engoben gehören dagegen in die Zolltarifnummer 3207.20.10.00.0. Typisch sind Glasuren für die Zahnprothetik und keramische Pulver.

Typische Waren:Glasuren für ZahnprothetikNano-Fluor-Apatit-GlaskeramikMalfarben und GlasurenKeramische PulverKeramische Glasuren

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionZubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver …
Zolltarifnummerzubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
UnterpositionSchmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen
ZolltarifnummerEngoben
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionflüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
UnterpositionGlasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3207.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3207.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3207.20.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3207.20.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0?

Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre … › 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel …
✓Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche ZubereitungenDie Ware ist eine Schmelzglasur oder eine andere verglasbare Masse für die Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie. Engoben gehören nicht hierher, sondern zu 3207.20.10.00.0.
✓andere, also nicht: EngobenDie Ware ist eine verglasbare Masse, die beim Aufschmelzen einen Überzug auf Keramik oder Eisen bildet, etwa mit Pigmenten oder Trübungsmitteln.
3207.20.90.00.0Schmelzglasuren und verglasbare Massen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0?

  • ×zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen3207.10.00.00.0
  • ×flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen3207.30
  • ×Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken3207.40
  • ×Engoben3207.20.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3207.20.90

ZolltarifnummerWortlaut
3207.20.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3207.20.90 eingereiht

14 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Österreich8
Deutschland4
Italien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI6569/25-2DeutschlandGlasur zur Verwendung in der Zahnprothetik bei der Charakterisierung und Verblendung von Zahnrestaurationen …07.04.2028
DEBTI6569/25-1DeutschlandAngaben: Nano-Fluor-Apatit-Glaskeramik; zur Verwendung in der Zahnprothetik bei der Charakterisierung und Verblendung …07.04.2028
DEBTI3199/24-1DeutschlandAngaben: Malfarben und Glasuren für die individuelle Charakterisierung zur Bemalung/farblichen Abtönung und Glasur der …11.08.2027
DEBTI39665/23-1DeutschlandAngaben: Keramische Pulver; zur Verwendung in der Zahnprothetik bei der Herstellung von Zahnrestaurationen wie …03.12.2026
ITBTIIT922104-2024-BTI0650ItalienKeramische Glasuren. Es handelt sich um Produkte auf der Grundlage von Mischungen aus keramischen Fritten und …09.09.2028
PLBTIWIT-2024-000240PolenGefärbtes Glas in Form von Flocken mit einer Dicke von 0,07 mm oder mehr. Es wird zur Verzierung von anderem Glas …17.03.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3207.20.101Mischung von keramischen Rohstoffen (Schlicker), hauptsächlich bestehend aus Tonen und Kaolinen, Quarz, Feldspäten, Aluminiumoxid, Keramikfritten und opakisierenden Stoffen wie Zirkonsilikat oder …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0

€
3207.20.90.00.0Drittlandszoll6,3 %630 €2.020 €2.650 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3207.20.90andere: Hierher gehören im Wesentlichen verglasbare Massen. Diese Erzeugnisse stellen sich im Allgemeinen in Form von Pulver, Granalien oder Schuppen dar; sie werden dazu verwendet, Waren aus Keramik oder Eisen durch Aufschmelzen einen zusammenhängenden, gleichmäßigen, glänzenden oder matten, farbigen oder weißen, transparenten oder opaken Überzug zu geben. Diese Erzeugnisse können wie folgt zusammengesetzt sein: 1. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3207.20.90

  1. 01.01.19723207.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19723207.20.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19883207.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.20.90
  4. 01.01.19883207.20.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.20.90
  5. 01.01.19893207.20.90wieder anmeldefähig · aus 3207.20.90
  6. 01.01.19893207.20.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 3207.20.90
  7. 01.01.19903207.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.20.90
  8. 01.01.19903207.20.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3207.20.90
  9. 01.01.20003207.20.90wieder anmeldefähig · aus 3207.20.90
  10. 01.01.20003207.20.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 3207.20.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3207.20.90.00.0

Gehört Asphaltmastix unter 3207.20.90?

Nein, Asphaltmastix gehört nach Kapitel 32, Anmerkung 1 nicht zu Kapitel 32 und fällt daher nicht unter 3207.20.90. Unter 3207.20.90 fallen Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, die sich im Allgemeinen als Pulver, Granalien oder Schuppen darstellen.

Gehören Füllstoffe für Ölfarben unter 3207.20.90?

Nein, nach Kapitel 32, Anmerkung 5 gelten Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, nicht als Farbmittel im Sinne dieses Kapitels. Unter 3207.20.90 fallen Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, die beim Aufschmelzen einen Überzug auf Keramik oder Eisen bilden.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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