Hierarchie der Zolltarifnummer
Naphtha wird zolltariflich wie folgt eingereiht:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelMINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE27
- PositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle2710
- UnterpositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012
- UnterpositionLeichtöle und Zubereitungen271012
- Kombinierte Nomenklaturzu anderer Verwendung27101221
- Kombinierte Nomenklaturandere27101231
- Kombinierte Nomenklaturandere Leichtöle27101290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Naphtha
Der HS-Code für Naphtha lautet 2710.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2710.12.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2710.12.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.12.90.90.0.
Einreihung von Naphtha nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Naphtha erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Kapitel 27, Zusatzanmerkung 2 definiert Leichtöle als Öle, bei denen 90 RHT oder mehr bei 210 °C übergehen. Anmerkung 2 zu Kapitel 27 betrifft den Aromatengehalt. AV 3a (spezifisch vor allgemein) ist zu beachten, wenn eine spezifischere Unterposition als 2710.12.90 in Betracht kommt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Naphtha
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeichtöle zur chemischen Umwandlung | 2710.12.15.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Spezialbenzine | 2710.12.25.90.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungTestbenzin (White Spirit) | 2710.12.21.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Naphtha (2710) ≠ Leichtöle zur chemischen Umwandlung (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Naphtha bleibt die Zolltarifnummer 2710.12.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Naphtha (2710) ≠ Andere Spezialbenzine (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Naphtha bleibt die Zolltarifnummer 2710.12.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Naphtha (2710) ≠ Testbenzin (White Spirit) (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Naphtha bleibt die Zolltarifnummer 2710.12.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Naphtha (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2697/16-1 | Reinigungslösung auf Kohlenwasserstoffbasis (Siedebereich 158-206 °C) – eingereiht als Leichtöle und Zubereitungen, andere | 2710.12.90.90.0 |
| DEBTI45404/24-1 | Kohlenwasserstoffmischung (C6-C7) als Reiniger – eingereiht als Spezialbenzine, andere | 2710.12.25.90.0 |
| DE25132/11-1 | Pentan-Isomeren-Gemisch – eingereiht als Spezialbenzine, andere | 2710.12.25.90.0 |
| DEF/1495/09-1 | Formentrennmittel mit >80% Naphtha – eingereiht als Zubereitung (da Mischung mit charakterbestimmenden Wachsen) | 3403.19.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Einfuhrabgaben-Rechner
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Ausfuhr / Dual-Use
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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