Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Petroleum leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Die folgende Hierarchie zeigt den systematischen Weg durch die Ebenen des Zolltarifs.
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelMINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE27
- PositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle2710
- UnterpositionErdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle271012
- Unterpositionandere271019
- Kombinierte Nomenklaturmittelschwere Öle27101911
- Kombinierte Nomenklaturzu anderer Verwendung27101921
- Kombinierte NomenklaturLeuchtöl (Kerosin)27101921
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Petroleum
Der HS-Code für Petroleum lautet 2710.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2710.19.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2710.19.25.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2710.19.25.00.0.
Einreihung von Petroleum nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Petroleum folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen und Kapitel, Zusätzliche Anmerkung 2c zu Kapitel 27) und AV 6 (Vergleich auf CN- und TARIC-Ebene).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Petroleum
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFlugturbinenkraftstoff | 2710.19.21.00.0 | 4,7 % |
| Alternative Einreihungandere mittelschwere Öle | 2710.19.29.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Petroleum (2710) ≠ Flugturbinenkraftstoff (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Petroleum bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.25.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Petroleum (2710) ≠ andere mittelschwere Öle (2710) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Petroleum bleibt die Zolltarifnummer 2710.19.25.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Petroleum (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44413/19-1 | Grillanzünder flüssig, Kohlenwasserstoffe C10-C13, mittelschweres Öl, Leuchtöl (Kerosin) | 2710.19.25.00.0 |
| DE7405/17-1 | Heizpetrol Combustare KLA D 70, Brennstoff für Petrolheizgeräte, Kerosin | 2710.19.25.00.0 |
| DE6640/09-1 | synthetisches Isoparaffin, mit Wasserstoff behandelte leichte Erdöldestillate, Leuchtöl (Kerosin) | 2710.19.25.00.0 |
| DEBTI34134/18-1 | Kraftstoff für Dieselmotoren, Siedebereich 185-297°C, Leuchtöl (Kerosin) | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/287/06-1 | aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch, Reinigungsmittel, mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/285/06-1 | aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch, mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/286/06-1 | aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch, mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) | 2710.19.25.00.0 |
| DEHH/288/06-1 | aromatenarmes Kohlenwasserstoffgemisch, mittelschweres Öl (anderes Leuchtöl) | 2710.19.25.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Petroleum
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben, die bei der Einfuhr von Petroleum in die EU anfallen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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